Zu viele Wildschäden: Nachtjagdverbot für Rotwild aufgehoben

Die Untere Jagdbehörde Oder- Spree hebt das Nachtjagdverbot für Rotwild in speziellen Revieren in Brandenburg temporär auf.
Normalerweise gilt für das Rotwild ein Nachtjagdverbot.
Normalerweise gilt für das Rotwild ein Nachtjagdverbot.

Am 20. Juni beantragte der Landesbetrieb Forst Brandenburg (Landeswaldförsterei Müllrose) die Aufhebung des Nachtjagdverbotes auf Rotwild für die Verwaltungsjagdbezirke der Hegeringe Beeskow und Glieningmoor. Grund dafür sei die gezielte Bejagung des Rotwildes zwecks Wildschadensreduktion.

Nachtjagdverbot befristet aufgehoben

Wie aus einem Schreiben vom 11. August hervorgeht, hat die zuständige Untere Jagdbehörde diesem Antrag nun stattgegeben. Bis zum 15. Januar 2023 darf in den Verwaltungsjagdbezirken des Landesbetriebes Forst Brandenburg sowie der Sauener Forst und Gewerbe GmbH auf männliches und weibliches Rotwild der AK I zur Nachtzeit gejagt werden. Zusätzlich sind ab dem 01. August 2022 bis zum 15. Januar 2023 männliche und weibliche Rotwildkälber sowie weibliches Rotwild der AK II frei.

Auf der Strecklenliste muss das erlegte Rotwild innerhalb der Nachtzeit mit dem Buchstaben „N“ gekennzeichnet werden. Zusätzlich wird für den Bescheid eine Gebühr von 30 Euro erhoben.

Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 4 im Bundesjagdgesetz und § 26 Abs. 3 Satz 1 Jagdgesetz für das Land Brandenburg ist die Nachtjagd auf Schalenwild, mit der Ausnahme von Schwarzwild verboten. Die Untere Jagdbehörde kann aber nach § 26 Abs. 3 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) die Nachtjagd auf Schalenwild befristet zulassen. 

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