Wie die Zeitung Fränkischer Tag berichtet, sollte ein Landwirt aus dem Raum Ebern im unterfränkischen Landkreis Haßberge in Bayern insgesamt 4.500 Euro Bußgeld bezahlen, weil er angeblich einen Biberdamm zerstört habe. Der Angeklagte legte Einspruch ein - und hatte Erfolg. Das Verfahren wurde eingestellt. Doch warum? Immerhin habe der Landwirt ein Motiv gehabt, so die Zeitung.
Landwirt gibt Arbeit mit Teleskoplader zu
Der Damm hätte sich im Albersdorfer Mühlbach befunden und sei im April diesen Jahres von dem Bauern beseitigt worden, so der Vorwurf. Er habe durchaus zugegeben, die Böschung mit seinem Teleskoplader abgeschoben zu haben. Keinesfalls habe er jedoch den Biberdamm zerstört, erklärte er. Dies sei nur mit einem Bagger möglich, zitiert ihn der Fränkische Tag.
Überflutung der Ackerflächen durch Biberdamm
Fakt sei jedoch - jemand muss die Nagetierbehausung entfernt haben. Und der Landwirt hätte laut Anklage einen Grund hierfür gehabt. Wie er laut Zeitung erzählt, seien 2,3 Hektar seiner Ackerflächen dort bereits überflutet worden, weil der Biber den Bach aufgestaut habe. Als bemerkt wurde, dass der Hauptdamm abgetragen worden war, meldete sich ein Zeuge bei der Polizei und gab an, er habe den Landwirt mit seinem Teleskoplader in der Nähe des Tatorts gesehen. Wie der Fränkische Tag berichtet, sei er Zeuge im übrigen selbst ein Geschädigter des Nagetiers, der sich die Christbaumplantage des Landwirts schmecken ließ.
Gericht stellt Verfahren gegen Landwirt ein
Der Landwirt legte dann aber Einspruch gegen das ursprüngliche Urteil ein. Zwar habe man laut dem zuständigen Richter Baggerspuren in der Nähe gefunden, doch der Angeklagte beteuerte, gar keine solche Maschine zu besitzen. Es blieben zu viele Fragen offen - weshalb sich das Gericht auch auf eine Einstellung des Verfahrens einigte.
Der Biber selbst sei übrigens putzmunter – er habe seinen Damm einfach selbst wieder aufgebaut.