Mehr als drei Jahre ist es nun her, dass ein niederländischer Jagdgast auf einer Drückjagd in Brandenburg einen Wolf geschossen hatte. Nach langem juristischen Hin und Her hatte das Landgericht Potsdam den Jäger schlussendlich auch in zweiter Instanz freigesprochen. Doch auch diesen Freispruch will die Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren und Revision eingelegt.
Wolf soll Jagdhunde angegriffen haben
Der Wolf soll nach Angaben des Jägers Jagdhunde angegriffen haben und ließ sich auch nicht durch Klatschen oder einen Warnschuss von den Hunden abbringen. Als letztes Mittel hatte er dann den Wolf geschossen. Das Landgericht hatte den Jäger freigesprochen, da das Geschehen nicht mehr nachstellbar sei. Der Fall muss nun vom Brandenburgischen Oberlandesgericht entschieden werden.