Wolfsschütze freigesprochen: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Das Landgericht Potsdam sprach kürzlich ein niederländischen Wolfsschützen frei. Die Staatsanwaltschaft geht dagegen nun in Revision.
Der Jäger hatte bei einer Drückjagd im Jahr 2019 einen Wolf geschossen.
Der Jäger hatte bei einer Drückjagd im Jahr 2019 einen Wolf geschossen.

Mehr als drei Jahre ist es nun her, dass ein niederländischer Jagdgast auf einer Drückjagd in Brandenburg einen Wolf geschossen hatte. Nach langem juristischen Hin und Her hatte das Landgericht Potsdam den Jäger schlussendlich auch in zweiter Instanz freigesprochen. Doch auch diesen Freispruch will die Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren und Revision eingelegt.

Wolf soll Jagdhunde angegriffen haben

Der Wolf soll nach Angaben des Jägers Jagdhunde angegriffen haben und ließ sich auch nicht durch Klatschen oder einen Warnschuss von den Hunden abbringen. Als letztes Mittel hatte er dann den Wolf geschossen. Das Landgericht hatte den Jäger freigesprochen, da das Geschehen nicht mehr nachstellbar sei. Der Fall muss nun vom Brandenburgischen Oberlandesgericht entschieden werden.

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