Wolfsjagd gefordert: Günstiger Erhaltungszustand ist erreicht

Die jagd- und agrarpolitischen Sprecher der CDU- und CSU-Fraktionen sind sich einig: Der Wolf muss in Deutschland bejagt werden.
CDU/ CSU fordern eine Wolfsbejagung in Deutschland.
CDU/ CSU fordern eine Wolfsbejagung in Deutschland.

Der Wolf muss ins Jagdrecht! Dieser Meinung sind die jagd- und agrarpoltischen Sprecher der CDU- und CSU-Fraktionen Fraktionen in Europa, dem Bund und den Ländern. Bei einer Pressekonferenz wurde nun ein entsprechendes Positionspapier veröffentlicht, welches ein klares Umdenken beim bisherigen Wolfsmanagement fordert.

In Kürze: Das fordern CDU/ CSU von der Bundesregierung

  • günstigen Erhaltungszustand entsprechend der FFH-Richtlinie feststellen
  • realitätsgetreue Abbildung der tatsächlichen Anzahl an Wölfen in Deutschland
  • bestehene rechtliche Spielräume im EU-Recht bereits jetzt zu nutzen
  • Wolf vom Anhang IV der FFH-Richtlinie in Anhang V überführen
  • Aufnahme des Wolfsin des Bundesjagdgesetz unter Einhaltung des Schutzregimes
  • regional angepasstes Bestandesmanagement etabilieren, Konflikte von Wolf, Nutztieren, anderen Wildtieren und Mensch auf ein Minimum reduzieren
  • Wolfsentnahme im Offenland, wo sie Kühe, Schafe oder Ziegen anfallen und die Grünlandnutzung gefährden

Landwirte geben frustriert auf

Die Hauptforderung ist, dass endlich der günstige Erhaltungszustand beim Wolf in Deutschland anerkannt werden muss. Mit Zuwächsen von rund 30 Prozent würde die Wolfspopulation exponentiell immer weiter ansteigen und mit 161 vom Bund für Naturschutz für das Monitoringjahr 2021/ 2022 bestätigten Rudeln und laut Bauernverband einem Gesamtbestand von 1554 bis 2722 Wölfen im Januar 2023 sei dieser Zustand damit nachweisbar längst erreicht, sind sich die CDU-/ CSU-Sprecher einig. Damit einhergehend würde auch die Akzeptanz in der Bevölkerung immer weiter sinken. Gerade im ländlichen Raum nehmen die Probleme zu. „Die Auswirkungen der rasant wachsenden Wolfspopulation auf unsere Landwirte sind verheerend – die Zahl der Nutztierrisse steigt täglich, immer mehr Landwirte geben aus Frust ihre Betriebe auf. Dadurch geht die offene Weidehaltung und Grünlandnutzung als wichtiger Teil unserer Kultur- und Landschaftspflege immer weiter zurück.“ so Martin Schöffel, agrarpolitischer Sprecher der bayrischen CSU-Landtagsfraktion.

Wolf muss in Anhang V

Deutschland müsse sich endlich Schweden oder Frankreich als Vorbild nehmen, die trotz gleicher artenschutzrechtlicher Herausforderungen ein Bestandesmanagement erfolgreich durchführen. Zuletzt waren in Schweden 75 Wölfe zum Abschuss freigegeben worden. Trotzdem sollte das langfristige Ziel sein, den Wolf von Anhang IV der FFH-Richtlinie in Anhang V zu bekommen. Eine Bestandesgrenze in unberührten Habitaten liege bei bis zu sechs Wölfen pro 1.000 km2 – je nach Besiedung und Struktur der Kulturlandschaft müsse man jedoch deutliche Abschläge machen. In Sachsen-Anhalt komme man derzeit auf 11 Wölfe pro 1.000 km2.

Auch Steffi Lemkes Brief an die EU, in der sie einer Abstufung des Schutzstatus des Wolfes eine Absage erteilte, wurde in der Pressekonferenz beleuchtet. Ihr Auftreten in Brüssel wurde von den Sprechern der Union als „skandalös“ und „trotzig“ betitelt. Es fehle in der gesamten Bundesregierung an Sachkompetenz beim Thema Wolf.

Umweltausschuss im Bundestag gegen Wolfsbejagung

Über einen entsprechenden Antrag für ein aktives Wolfsmanagement hat gestern auch der Umweltauschuss beratschlagt. Jedoch lehnte die Ampelkoalition diesen erwartungsgemäß ab. Der Deutsche Jagdverband äußerte sich enttäuscht über den "Wortbruch und fordert die Umsetzung eines regional differenzierten Bestandsmanagements, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist." Bereits Mitte Januar hatte Professor Michael Brenner im Umweltausschuss bestätigt, dass ein aktives Bestandesmanagement EU-rechtlich zulässig sei.

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