Wolfsangriffe auf Hund oder Vieh: DBV und DJV fordern klare Linie

Ein Wolf greift einen Hund oder ein Stück Vieh an. Und jetzt? Bisher gibt es in Deutschland keine Handreichung für den Notfall. Verbände haben nun eine deutliche Forderung.
Angriffe durch Wölfe sind bislang nicht eindeutig rechtlich abgesichert.
Angriffe durch Wölfe sind bislang nicht eindeutig rechtlich abgesichert.

Es war ein Wolf, der mehrere Schafe auf einer gegen ihn gesicherten Weide in den Niederlanden riss. Das bestätigten nun die Niederländischen Behörden. Dies zum Anlass genommen, fordern nun der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) die Bundesregierung auf, Rechtssicherheit für derartige Notfallsituationen auch in Deutschland herzustellen.

Wolfsangriffe: Unklare Rechtssituation

Wie der DJV berichtet, ist laut dem DJV-Präsidenten Helmut Dammann-Tamke bislang ungeklärt, wie sich Tierhalter bei einem Notstand durch Wolfsübergriffe auf Nutztiere oder Jagdhund verhalten sollen. Bernhard Krücken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, plädiert auf eine eindeutige gesetzliche Regelung für Notstandsituationen, „damit Tierhalter und Jäger sich bei einem Übergriff von Wölfen ohne Unsicherheiten verhalten können“.

Wolf greift an: Vorbild Schweden

Der DBV und DJV erachten die Rechtslage in Schweden als vorbildlich: Im schwedischen Jagdgesetz ist klargestellt, dass Jäger einen Wolf tötet dürfen, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Dies gilt, sofern der Wolf zuvor durch Rufe und Warnschüsse nicht vertrieben werden konnte.

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