Wachsendes Problem: Wolfshybride statt Wolfshunde als Haustier

Eigentlich hatte man die beiden Ausbüchser für Wolfshunde gehalten. Nach der Entnahme ist klar: Wolfshunde waren das nicht.
Zwei Wölfe im Schnee

Im vergangenen Juli sorgten zwei entlaufene vermeintliche „Wolfshunde“ in Hambühren (Landkreis Celle) für Aufsehen. Sie waren aus einem Privatgehege ausgebrochen und griffen auf ihrem Weg nach Wietzenbruch mehrere Hunde an. Weil sie sich nicht einfangen ließen, mussten sie letzten Endes entnommen werden. Ende Januar wurde bekannt, dass es sich eben nicht um Wolfshunde, sondern um Hybriden gehandelt hatte.

Das bestätigte das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz in Hannover (LSN). Das Wolfsbüro des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hatte bei den Tieren eine DNA-Analyse vorgenommen und festgestellt, dass der Rüde zu 75 Prozent Wolfsgene aufwies und die Fähe zu 50 Prozent.

Wolfshybriden werden immer beliebter

Der Rüde fällt nach dieser Analyse in die erste Rückkreuzungsgeneration (F1) zum Wolf. Die Fähe ist eine Mischung der 2. Generation (F2) oder weist einen vergleichbar länger zurückliegenden Hybridsierungsgrad auf. Laut EU-Verordnung (EG 1497/2003) ist eine private Haltung von Wolfshybriden der Generationen F1-F4 nicht erlaubt, da es sich um eine besonders geschützte Art handelt. Angeblich wusste die Besitzerin nicht, welche Generation die im Juli entnommenen Tiere waren.

Das Problem ist kein Einzelfall. Seit etwa 15 Jahren existiert ein Markt für sogenannte „Wolfshunde“. Die Tiere werden europaweit vermehrt und anschließend übers Internet an Privatpersonen verkauft. Die Faszination der Menschen für Wölfe führt dazu, dass der Markt immer weiter wächst - ein lukratives Geschäftsmodell. Die Hybriden empfinden die Käuferinnen und Käufer oftmals als schöner als die wildlebenden Originale. Problematisch wird es dann, wenn die Besitzer feststellen, dass sie den Tieren nicht gewachsen sind und versuchen sie wieder abzugeben. Entweder landen sie in Tierheimen, wo sie in der Regel früher oder später eingeschläfert werden müssen oder werden freigelassen. Werden sie freigelassen, werden sie früher oder später zum Problem. Hinzu kommt, dass sie sich mit frei lebenden Wölfen paaren und den Genpool der Art verändern. Im Fall der Hambührener Wolfshybriden handelt es sich erwiesenermaßen um Tiere aus einer kommerziellen Paarung. 

Wölfe aus Hambühren waren F1 und F2 Generation

Die rechtliche Situation gestaltet sich in vielerlei Hinsicht schwierig. Bei den „Wolfshunden“ in Privathänden fehlt oftmals der Nachweis, welcher Hybridisierungsgrad vorliegt und ab der F2 Generation gestaltet sich ein exakter Nachweis, um welche Generation es sich handelt, als sehr schwierig.

Was sind Wolfshybriden?

Hybriden sind Nachkommen von Eltern(-tieren) unterschiedlicher Spezies, die nicht der gleichen Art angehören. Ein F1-Wolfshybride ist die erste Generation einer Kreuzung aus Wolf und Hund, er entspricht etwa einem 50 prozentigem Wolf, da der genetische Code der Elterntiere zur Hälfte weitergegeben wird. Bei der F2 Generation war ein Großelternteil des Tieres ein Wolf. Bei den darauffolgenden Generationen F3 und F4 setzt sich dieses Schema fort.

Die F1 Generation ist genetisch uniform, das bedeutet, dass sie im Phänotyp (Erscheinungsbild) und im Genotyp (Erbaustattung) identisch sind. Ab der zweiten Generation sind diese Eigenschaften bei den nachkommen gemischt (Verhalten oder Optik). Erst ab der F5 Generation kann man von Hunden sprechen.

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