Vogel des Jahres: Rebhuhn steht in diesem Jahr zur Wahl

Traditionell lässt der NABU jedes Jahr über den Vogel des Jahres abstimmen. In diesem Jahr steht auch das Rebhuhn zur Wahl. Hat das Folgen für die Jagd?
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17. September 2023
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Das Rebhuhn kann zum Vogel des Jahres gewählt werden.
Das Rebhuhn kann zum Vogel des Jahres gewählt werden.

Bereits seit 1971 küren NABU und der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern den Vogel des Jahres. Ab dem 1. September können jedes Jahr bundesweit Teilnehmer über den „Vogel des Jahres“ für das kommende Jahr abstimmen. Für 2023 wurde das Braunkehlchen zum Vogel des Jahres gewählt.

Fünf Vogelarten zur Auswahl

Für 2024 stehen wieder fünf Vögel zur Auswahl. Neben der Rauchschwalbe, dem Wespenbussard sowie dem Steinkauz, sind das in diesem Jahr auch der Kiebitz und das Rebhuhn. In dem Wahlspruch beklagt das „Rebhuhn“ die mangelnde Vielfalt im Feld. Ohne buschige Feldraine und Blühstreifen sei es schutzlos. Häufiges Mähen oder Entfernen von Wildwuchs am Feldrand würde nicht nur Deckung sondern auch Nester zerstören. Auch die Nahrungsgrundlage sei in den vergangenen Jahren durch Dünger und Ackergifte immer weiter zurückgegangen.

Bis zum 5. Oktober kann für den Vogel des Jahres abgestimmt werden.

Kommentar: Auswirkungen auf die Jagd?

Mit der Wahl zum Vogel des Jahres würde das Rebhuhn ins Zentrum der Öffentlichkeit gerückt werden. Aber welche Folgen könnte das für die Jagd haben? Schon seit Jahren macht sich der NABU dafür stark, die Bejagung des Rebhuhns zu unterlassen. Würden die Naturschutzverbände dann auf ein endgültiges Jagdverbot pochen? Denkbar wäre es!


Denn dass sich die Jägerschaft schon seit Jahrzehnten für den Erhalt des Rebhuhns einsetzt, wird von Naturschutzverbänden oftmals nicht erkannt bzw. kaum gewürdigt. Das Vorurteil, Jäger würden alles nur totschießen, hält sich hartnäckig. Doch die ganze Wahrheit ist das nicht. Natürlich erfreuen wir uns daran, wenn unsere Bemühungen zum Artenschutz damit gekrönt werden, am Ende des Tages auch mal ein Rebhuhn schießen zu können. Doch ist das verwerflich? Schützen durch Nützen ist ein alter Grundsatz, der auch schon in anderen Bereichen von Erfolg gekrönt wurde. Sollte das Rebhuhn also tatsächlich Vogel des Jahres werden, müssen wir mit stolzgeschwellter Brust nach vorne gehen und zeigen, dass wir die Anwälte des Rebhuhns und für viele Artenschutzprojekte maßgeblich verantwortlich sind. 

Kathrin Führes

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