SPD bei Verschärfung des Waffenrechts eingeknickt?

Die Forderung der SPD nach einem Verbot von halbautomatischen Waffen hatte für Empörung gesorgt. Nun gibt es neue Vorschläge.
Mit Handschuhen fällt das Repetieren oft schwerer – bei der SLB kein Problem!Ist das Halbautomaten-Verbot mit den neuen SPD-Vorschlägen vom Tisch? Es herrscht trügerische Ruhe.
Mit Handschuhen fällt das Repetieren oft schwerer – bei der SLB kein Problem!Ist das Halbautomaten-Verbot mit den neuen SPD-Vorschlägen vom Tisch? Es herrscht trügerische Ruhe.

Mitte Dezember 2022 kündigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser an, das Waffengesetz verschärfen zu wollen. Ein Referentenentwurf sei dafür noch vor Weihnachten in die zuständigen Ressorts zur Abstimmung gegeben worden, erklärte das Bundesinnenministerium (BMI) damals gegenüber der Redaktion. Details zum Inhalt des möglichen Gesetzes wollte man zum damaligen Zeitpunkt gegenüber der Presse nicht nennen. Kurz darauf kursierten in den sozialen Medien angebliche Auszüge des Entwurfs. Deren Echtheit ließ sich bisher aber nicht verifizieren. Doch es scheint so, als ob die geäußerten Verbotswünsche von Bundesinnenministerin Nancy Faeser eine Protestwelle in Teilen der Politik, bei Experten und Betroffenen wie Jägern, Sportschützen und Sammlern hervorgerufen haben, die die SPD zumindest ein klein wenig in ihren Forderungen einknicken ließ.

Getrennte Lagerung von Waffenteilen gefordert

Gegenüber der „Rheinische Post“ erklärte der SPD-Abgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Dirk Wiese, auf Bundesjustizminister Marco Buschmann zugehen zu wollen, um „beim Waffenrecht eine pragmatische Lösung auf den Weg“ zu bringen, die zu mehr Sicherheit führe. Als Maßnahme nannte er eine getrennte Aufbewahrung von Waffenteilen. Wiese erklärte, dass gerade von (halb-)automatischen Waffen „eine besondere Gefahr“ ausgehe, da sie nicht zeitaufwendig nachgeladen werden müssten. Fehle ein wesentliches Bauteil wie beispielsweise der Verschluss, „ist die Waffen nicht mehr funktionsfähig“. Durch eine getrennte Aufbewahrung wäre es dem Täter nicht möglich, die Waffe in einen funktionsfähigen Zustand zu bringen, da er keinen Zugriff auf die fehlenden Teile hätte.

In welcher Form und wo die ausgebauten wesentlichen Teil gelagert werden sollen, behielt Wiese für sich. Der exklusive Artikel der „Rheinische Post“ bezieht sich außerdem auf eine interne Analyse der SPD. Dieser nach würden bei Amokläufen „wiederholt legale automatische beziehungsweise halbautomatische Schusswaffen zum Einsatz“ kommen. Eine Aussage, die verwirrt – schließlich unterliegen automatische Schusswaffen dem Kriegswaffenkontrollgesetz und sind für Jäger, Sportschützen und auch in der Regel Sammler nicht zugänglich. Eine Anfrage der Redaktion beim SPD-geführten Innenministerium zu den Äußerungen von Wiese blieb bis zum Redaktionsschluss – angeblich aus Zeitgründen – unbeantwortet.

Verfassungsschutzabfrage funktioniert kaum

Zudem würden nach Angaben des Verfassungsschutzes deutschlandweit von den ca. 15.000 sogenannten Reichsbürgern 700 im Besitz legaler Waffen sein. Bereits jetzt gibt es laut Waffengesetz die Möglichkeit, Menschen, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, waffenrechtliche Erlaubnisse zu verwehren oder zu entziehen. Nach § 5 Abs. 3 Waffengesetz besitzen Personen keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren einzeln Bestrebungen verfolgt haben, die gegen die verfassungsgemäße Ordnung gerichtet sind, Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder eine solche Vereinigung unterstützt haben.

Die bei der letzten Waffengesetzänderung implementierte Verfassungsschutzabfrage von Legalwaffenbesitzern oder Antragsstellern durch die Waffenbehörden soll genau an diesem Punkt ansetzen. Doch eine Anfrage von „t-online.de“ bei den 16 Innenministerien der Länder hat ergeben, dass die Verfassungsstellen den Waffenbehörden in der Regel keine Information über überprüfte Personen mitteilen dürfen.

FPD kritisiert Forderung nach Waffenrechtsverschärfung

Ein Umstand, den die FDP und hier voran Bundesjustizminister Marco Buschmann kritisiert: „Wir haben in Deutschland strenge Waffengesetze. Aber selbst die strengsten Waffengesetze helfen nicht wirklich, wenn sich Menschen illegal Waffen beschaffen. Wir müssen unser geltendes Recht besser durchsetzen.“ FDP-Politiker Konstantin Kuhle forderte zudem heute bei Instagram, das Waffenrecht sachlich zu evaluieren, bevor weitere Verschärfungen durchgeführt werden.

„Künftig sollten vor allem explizit ausgewiesen werden, ob eine Straftat mit einer illegalen oder einer legalen Wafe begangen wurde“, so Kuhle. Damit spielt der in seiner Partei für das Waffenrecht Zuständige auf eine fehlende Differenzierung in der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts an. Dort wird nämlich zwischen legalen und illegalen Schusswaffen sowie zwischen erlaubnispflichten – „scharfen“ – Waffen sowie erlaubnisfreien Waffen wie Schreckschusspistolen nicht unterschieden.

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