Am 18. Dezember ereignete sich in der Nähe des Hesselbergs (Mittelfranken/ Bayern) im Rahmen einer Gesellschaftsjagd ein Jagdunfall, der schwere Verletzungen für den Betroffenen mit sich brachte. Ein 76-jähriger Jagdteilnehmer stürzte nach aktuellem Stand der Ermittlungen von einem Hochsitz. Laut Zeugenaussagen kippte der niedrige Drückjagdsitz beim Aufbaumen um und fiel auf den Oberkörper des Jägers.
Der Jäger befindet sich noch immer in intensivmedizinischer Behandlung
Der Jäger erlitt durch den Sturz und die Kollision mit dem herabgestürzten Hochsitz schwere Verletzungen im Oberkörper- und Wirbelsäulenbereich. Nach wie vor befindet er sich in intensivmedizinscher Behandlung. Die Polizei ermittelt derzeit, inwiefern ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften Jagd und damit ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt.
Auszug Unfallverhütungsverordnung
Die Unfallverhütungsvorschrift für die Jagd legt hinsichtlich der Errichtung und Unterhaltung von Ansitzeinrichtungen fest, dass sicherzustellen ist, dass
1. Hochsitze, ihre Zugänge sowie Stege fachgerecht errichtet und mit Einrichtungen gegen das Abstürzen von Personen gesichert sind,
2. bei ortsveränderlichen Hochsitzen die Standsicherheit gewährleistet ist,
3. Hochsitze vor jeder Benutzung, mindestens jedoch einmal jährlich, geprüft werden,
4. nicht mehr benötigte Einrichtungen abgebaut werden.
Des Weiteren wird festgelegt, dass aufgenagelte Sprossen nur an geneigt stehenden Leitern zulässig sind. Die Sprossen sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach unten hin abzustützen.