Eine effektive Raubwildbejagung ist nachweislich eine der wirksamsten Strategien, bedrohte Vogelarten, wie Auerhuhn, Rebhuhn, Kiebitz, andere Bodenbrüter und Niederwildarten, wie den Feldhasen vor dem Zugriff durch Prädatoren zu schützen. Im Januar und Februar sind beispielsweise Füchse in der Ranzzeit ausgesprochen aktiv, was dazu führt, dass bereits bedrohte Wildtierarten zur leichten Beute für ihn werden und keine Möglichkeit mehr haben, sich fortzupflanzen. Um die Besätze zu schützen, müsste man den Jagddruck bis Ende Februar erhöhen und die Fuchsbestände regulieren. Nur durch diese Regulierung haben die Niederwildbesätze eine realistische Chance sich zu erholen.
In der Ranzzeit sind Füchse besonders aktiv
In Baden-Württemberg ist das allerdings seit 2020 nicht mehr möglich. Die Jagdruhezeit für Raubwild und Neozoen beginnt hier bereits am 15. Februar. Das Problem, was sich nun eröffnet, ist der Widerspruch zwischen den getroffenen Maßnahmen zum Schutz des Niederwilds und der Vogelarten und eine sich gleichzeitig unkontrolliert erhöhende Population von Beutegreifern. Die Maßnahmen werden durch den hohen Prädatorendruck irrelevant. Eine Selbstregulation durch Seuchen und/oder Krankheiten mag im Falle einer Überpopulation von Beutegreifern zwar greifen, allerdings wird es zu diesem Zeitpunkt für die bereits bedrohten Arten zu spät sein.
Das Projekt „Allianz für Niederwild“ läuft bis zum 31. März 2024
Aus diesem Grund fordert der Landesjagdverband Baden-Württemberg die Verlegung der Jagdruhezeit für Raubwildarten und Neozoen auf den 28. Februar. Zunächst sah es auch so aus, als würde Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, auf die Forderungen eingehen. Er kündigte 2020 im Rahmen seines kooperativen Projektes „Allianz für Niederwild“ das erste Mal an, den Forderungen nach einer Verlängerung der Jagdzeit nachzugehen. Im Sommer 2022 erfolgte eine zweite Ankündigung auf dem Landesjägertag in Heilbronn.
Die Umsetzung der Forderungen verzögert sich seit 2020
Doch trotz der Ankündigungen ist bis heute nichts passiert. Auf Nachfrage beim zuständigen Ministerium wurde folgende Auskunft gegeben: „Der Minister steht zu seinem Wort aber manche Prozesse brauchen Zeit, um am Ende eine Lösung zu finden, die alle notwenigen Fragen und Aspekte einbezieht. Zur finalen Entscheidung und Umsetzung hinsichtlich der Verlängerung der Jagdzeit für Raubwild hat das Ministerium die Ergebnisse des Wildtierberichts 2021 abgewartet, der im Jahr 2022 vorgestellt wurde und dessen Ergebnisse nun in die Änderung der Durchführungsverordnung (DVO) mit einfließen. Die in der jüngsten Pressemitteilung des Landesjagdverbandes geäußerte Kritik, kann nicht nachvollzogen werden, da der Landesjagdverband über den Zeitplan informiert war. Die DVO wird nun fertiggestellt und geht dann in die Anhörung.“
Forderungen des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg
Der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. appelliert an Minister Hauks Verantwortung gegenüber bedrohten Bodenbrütern und fordert die Jagdzeit für Raubwildarten und Neozoen in der Durchführungsverordnung (DVO) zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) – von Stand heute 15. Februar – auf 28. Februar anzupassen. Eine praxistaugliche Umsetzung wird in Hegegemeinschaften nach § 47 Abs. 1 Satz 3, Absatz 2 oder Absatz 4 JWMG realisiert. Deren verfasstes Ziel ist der Schutz von Tierarten, die von der Prädation durch den Fuchs betroffen sind. Die Landesregierung riskiert mit dem Festhalten an der derzeitigen DVO bedrohte Arten aussterben zu lassen. Wir bieten uns als kompetente Berater im Artenschutz an: Gemeinsam für ein zeitgerechtes Artenschutzmanagement, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.