Im Fall des Polizistenmordes im Kreis Kusel Ende Januar dieses Jahres haben umfangreiche Ermittlungen nun zu einer weiteren Anklage geführt. Unter anderem wirft die Staatsanwaltschaft Saarbrücken dem Hauptangeklagten Jagdwilderei und versuchte gefährliche Körperverletzung vor. Hierbei handelt es sich um einen Vorfall von Ende September 2017, berichtet „Swr.de“.
Wildereivertuschung durch gefährliche Körperverletzung
Damals soll der Hauptangeklagte Andreas S. in der Nähe von Spiesen-Elversberg illegal ein Reh erlegt haben. Dabei wurde er von einem Zeugen beobachtet, welcher sich ihm in den Fahrtweg stellte. Laut Staatsanwaltschaft sei Andreas S. mit dem Fahrzeug auf den Zeugen zugefahren. Dieser konnte sich nur durch einen Sprung an die Seite retten können.
In diesem vergangenen Fall wurden die Ermittlungen bisher eingestellt, da Andreas S. bislang ein Alibi hatte. Einer der Zeugen nahm jedoch nun seine Aussage bezüglich des Alibis zurück. Das hat dazu geführt, dass die Staatsanwaltschaft den Fall nun neu aufrollt.