Ministerium blockiert Jagdabgabe in Brandenburg

Neuer Streit in Brandenburg – nachdem das Jagdgesetz für reichlich Zündstoff sorgte, erregt nun die Jagdabgabe die Gemüter.
Dr. Dirk-Henner Wellershoff (Präsident LJVB), Dr. Sabine Buder (Geschäftsführerin Forum Natur Brandenburg e.V.) sowie Kai Hamann (Geschäftsführer Landesjagdverband Brandenburg e.V.) beantworteten die Fragen der Journalisten (v.l.n.r).
Dr. Dirk-Henner Wellershoff (Präsident LJVB), Dr. Sabine Buder (Geschäftsführerin Forum Natur Brandenburg e.V.) sowie Kai Hamann (Geschäftsführer Landesjagdverband Brandenburg e.V.) beantworteten die Fragen der Journalisten (v.l.n.r).

Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. hatte am 11. Januar zu einem Pressetermin auf den Falkenhof Potsdam eingeladen, bei dem unter anderem das Projekt Lernort Natur vorgestellt wurde, das aus Mitteln der Jagdabgabe finanziert wird. Hintergrund ist, dass die Oberste Jagdbehörde des MLUK seit Anfang November 2022 alle eingehenden Anträge ablehnt, welche Gelder aus der Jagdabgabe anfordern. Dabei handelt es sich konkret um sechs größere Anträge des LJVB (z.B. Lernort-Natur, Jagdhundewesen) sowie zahlreiche Einzelanträge brandenburgischer Jäger, die beispielsweise Hundeschutzwesten für ihre Jagdhunde fördern lassen möchten. Das Ministerium lehnte die Anträge aus folgendem Grund schriftlich ab: „Die aktuelle Richtlinie über Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe endet am 31.03.2023. Über diesen Zeitpunkt hinaus können keine Mittel mehr ausgereicht werden.“ Eine neue Richtlinie sei derzeit in Bearbeitung.

Nicht kompetent auf ein Szenario vorbereitet?

Die Begründung seitens des Ministeriums hält der Präsident des LJVB Dr. Dirk-Henner Wellershoff für unprofessionell: „Für mich heißt das, dass man sich nicht kompetent auf ein Szenario vorbereitet hat, bei dem das Jagdgesetz nicht durchkommt und dass man grob fahrlässig in Kauf genommen hat, dass der Einsatz der Mittel für 2023 nicht gewährleistet ist. Im letzten Referentenentwurf zur Jagdverordnung sollten nur noch Schießstätten und Verbissgutachten gefördert werden. Die hier vorgestellten Projekte wären dann ab 1.4.23 unter den Tisch gefallen.“

Weiterhin kündigte Wellershoff an, Widerspruch einzulegen: „Wir werden unsere Rechte voll ausschöpfen und wenn nötig klagen, bis man mit uns redet. Das kostet unnütz Geld und ist vollkommen unnötig.“ Zahlreiche Projekte lägen derzeit auf Eis oder müssten vorfinanziert werden. „Das ist aber nicht durchzuhalten, sagt LJVB-Geschäftsführer Kai Hamann.

"Wir machen alles ehrenamtlich."

Auch Ilka Simm-Schönholz vom Verein Wald-Jagd-Natur-Erlebnis e.V. und Obfrau für den Lernort Natur im LJVB sorgt sich um ihre Projekte, die ohne die Jagdabgabe auf der Kippe stünden: „Im Rahmen des Kita-Projektes kommen Kitagruppen zu uns in die Waldschule. Pro Jahr sind das etwa 300 Veranstaltungen. Dafür haben wir insgesamt 8.000 € bis 10.000 € bekommen. Dazu kommt das Lernort-Natur-Projekt, das landesweit läuft und mit 50.000 € gefördert wurde. Wie sollen wir das ohne Gelder finanzieren? Wir machen das alle ehrenamtlich.“

Jagdabgabe in Brandenburg: Wer zahlt sie? Wofür wird sie verwendet?

Bei der Verlängerung des Jagdscheines zahlt jeder Weidmann pro Jahr 25 Euro (Jagdabgabe). Dabei handelt es sich um eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion. Für diese Gelder gilt das Gebot der gruppennützigen Verwendung. Darunter fallen z.B. das Schießwesen, Natur- und Umweltbildung sowie Biotopgestaltung sowie Artenschutz. Insgesamt kommen so pro Jahr etwa knapp 300.000 zusammen. Die Gelder dürfen also nicht im Brandenburger Haushalt untergehen sondern müssen den Jägerinnen und Jägern wieder zugute kommen.

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