Am Freitagabend löste ein Jäger, der mit einer geschulterten Langwaffe durch die Innenstadt von Rothenburg ob der Tauber (Landkreis Ansbach, Bayern) unterwegs war, einen Polizeieinsatz aus. Passanten hatten die Beamten informiert. Als die Polizei eintraf, war jedoch niemand mehr vor Ort, auf den die Beschreibung zutraf. Inzwischen wurden erste Ermittlungen durchgeführt, wie die Polizei der Redaktion gegenüber mitteilt. Bei dem bewaffneten Mann handelt es sich um einen Jäger. Dieser befand sich nach eigenen Angaben auf dem Rückweg aus dem Revier zu seiner Wohnstätte.
Ein Jäger löste einen Großeinsatz aus
Fraglich bleibt für die Ermittler nun, ob dennoch ein Verstoß gegen die Transportbestimmungen von Waffen vorliegt, da nicht geklärt ist, ob der Mann die Waffe korrekt transportierte, erklärt ein Polizeisprecher der Redaktion. Für die Bevölkerung habe zu keinem Zeitpunkt ein Gefährdungspotential bestanden.
Was ist waffenrechtlich erlaubt und was nicht?
Schussbereit -- Nicht Schussbereit
Laut Waffengesetz bedeutet nicht schussbereit, dass die Waffe entladen sein muss. Demnach darf sich kein volles Magazin in der Waffe befinden, keine Patrone im Patronenlager und/oder bei Revolvern keine Patrone in der Trommel sein.
- Waffe und Munition trennen
Zugriffsbereit -- Nicht Zugriffsbereit
Zugriffsbereit bedeutet, dass die Waffe mit wenigen schnellen Handgriffen (Faustregel: drei Handgriffe in unter drei Sekunden) in Anschlag gebracht werden kann.
- Waffe in verschlossenem Behältnis transportieren
Schießstand oder Büchsenmacher
- Nicht schussbereit
- Nicht zugriffsbereit
Revier (Sonderregelung mit befugter Jagdausübung)
- Nicht schussbereit
- Zugriffsbereit