Immer mehr Jäger setzen zur Rettung von Jungwild Drohnen ein. Seit einigen Jahren fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Anschaffung von Drohnen. Nachdem das Programm im vergangenen Spätsommer ausgelaufen war, gibt es nun eine Fortsetzung. „Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Wildtier-, insbesondere Rehkitzrettung, stellt aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren (z.B. Vergrämung, Begehung) dar, da sie deutlich effektiver und zeitsparender ist. Um den Einsatz dieser Technik und dadurch auch den Tierschutz auf der Wiese und im Stall voranzutreiben, bringt das BMEL erneut eine Förderung in Höhe von insgesamt zwei Millionen Euro für das Jahr 2023 auf den Weg“, so das Landwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung.
Kreisjagdvereine sind antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind „eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehört.“
Diese Anforderungen muss die Drohne erfüllen:
Die Förderquote wurde auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt. Förderfähig sind Drohnen, wenn sie eine Echtbildkmaera mit integrierter/ kompatibler Wärmebildkamera besitzen, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten sowie eine Home-Return-Funktion haben.
Anträge können vom 1. März bis zum 30. Juni gestellt werden. Pro Antragssteller sind in diesem Jahr maximal zwei Drohnen förderungsfähig. In den vergangenen zwei Jahren wurden insgesamt 1.178 Drohnen durch das BMEL gefördert.