Kitzrettung: Drohnenflüge jetzt einfacher möglich

Bürokratie erschwert manches Vorhaben. In Baden-Württemberg haben Jäger es bei der Kitzrettung jetzt um einiges leichter.
In Baden-Württemberg erleichtert man Jägern das Retten der Kitze vor der Mahd.
In Baden-Württemberg erleichtert man Jägern das Retten der Kitze vor der Mahd.

In Baden-Württemberg honoriert man die Arbeit der Jäger bei der Kitzrettung. Um ihnen das Retten von Kitzen mit der Drohne zu vereinfachen, gibt es nun – Stand 7. März –im ganzen Bundesland Verfahrenserleichterungen mit Blick auf die Drohnenflüge.

Bis zu dreijährige Genehmigungen möglich

Rechtzeitig vor der Mähsaison können Jäger nun bis zu dreijährige Genehmigungen für das überfliegen von Wiesen und mehrere Schutzgebiete erhalten. Bislang musste dafür mit dem Regierungspräsidium Stuttgart kommuniziert werden. Nun können Jäger ihre Anträge bei den Unteren Naturschutzbehörden in den Landratsämtern stellen. Die Genehmigungen sind auf die jeweiligen Monate der Mahd und unter der Bedingung einer ausschließlichen Befliegung kurz vor der Mahd beschränkt.

Logischer Aufbau

Im Rahmen einer Genehmigung können mehrere Mahd-Flächen, die sich gegebenenfalls über den gesamten Landkreis erstrecken, zusammengefasst werden. Da die Wiesen, die regelmäßig während der Setzzeit der Rehe gemäht werden, meistens bekannt sind, kann die Genehmigung zur Drohnenbefliegung auch bereits längere Zeit im Voraus beantragt werden. Für die Genehmigung ist es unerheblich, an welchem Tag die Befliegung und die Mahd stattfinden sollen. Auf dieser Basis können die betroffenen Landwirte nun rechtzeitig vor der Mahd-Saison für die Rehkitzrettung entsprechende Drohnenflüge organisieren.

Anträge prüfen braucht Zeit

Die Anträge sollten Jäger zeitnah stellen. Denn: Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge durch die Behörden bedürfe etwas Zeit – so eine Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Bürokratieabbau im Fokus

Die Karlsruher Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder ist mit den Verfahrensvereinfachungen zufrieden „Die notwendige Zustimmung für Drohnenflüge im Rahmen der neuen Luftfahrtverordnung hatte im letzten Jahr vor der Mähsaison zu viel Verwirrung geführt. Deshalb war es mir sehr wichtig, dass die Drohneneinsätze zur Rehkitzrettung aufgrund der Neuregelung möglichst unbürokratisch genehmigt werden können“.

Entzerrung des Prozess

Die Änderung der Luftverkehrsordnung durch den Bund geht auf die EU-Drohnenverordnung zurück. Sie ersetzt die bislang für einige Naturschutzgebiete geltende Drohnenflugverbote und verlangt nun auch eine Genehmigung für den Flug über Natura 2000 Gebieten, wenn die Flughöhe der Drohne unter 100 Metern liegt – was bei der Kitzrettung stets der Fall ist. Durch die mehrfach geänderten Regularien bestand vielfach Unklarheit. Der hohe Verwaltungsaufwand aufgrund von Befreiungen und Genehmigungen kostete Zeit und war umständlich und nicht praxistauglich.

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