Kitzrettung: DJV und DWR begrüßen Neuauflage der Drohnenförderung

Die Drohnenförderung des Bundeslandwirtschaftsministeriums wird weitergeführt. Die Verbände begrüßen die Entscheidung.
Pro Drohne sollen bis zu 4.000 Euro gefördert werden.
Pro Drohne sollen bis zu 4.000 Euro gefördert werden.

Erst sollte sie auslaufen, nun wird sie weitergeführt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird auch dieses Jahr Drohnen mit Wärmebildtechnik für die Rehkitzrettung bezuschussen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) sowie die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßen die Entscheidung. Insgesamt stehen 3 Millionen Euro im Fördertopf zu Verfügung.

Die Förderrichtlinien sind Ende vergangener Woche im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist verantwortlich für die Vergabe der Fördermittel. Das Prozedere ist wie folgt: Wenn die BLE den Antrag auf Förderung genehmigt, folgt der Bewilligungsbescheid.

Nach Erhalt, kann die Drohne angeschafft werden. Anschließend wird der Antrag auf Auszahlung gestellt und die Förderung wird ausgezahlt. Anträge auf Förderung können absofort bei der BLE bis zum 1. September 2022 eingereicht werden. Der Antrag auf Auszahlung kann erst nach dem Kauf der Drohne gestellt werden – eingereicht werden muss dieser bereits bis zum 30. September 2022.

4.000 Euro pro Wärmebilddrohne

Förderfähig sind Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf Kreisebene als eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gefördert werden Drohnen mit Wärmebildkameras und Home-Return-Funktion ab einer Akkulaufzeit von mindestens 20 Minuten. Die Geräte werden mit 60 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 4.000 Euro bezuschusst.

Insgesamt können zwei Drohnen pro Verein gefördert werden. Die Deutsche Wildtierrettung bietet auf ihrer Webseite (https://www.deutsche-wildtierrettung.de/) Informationen und und einen Überblick zu Drohnen und Wärmebildtechnik an. PHK

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