Anfang Januar wurde eine Jagdgesellschaft in der Gemeinschaftsjagd Glandorf (LK Osnabrück/ Niedersachen) von einer Jagdgegnerin bei der Entenjagd gestört und beleidigt. Vergangene Woche wurde die Frau vom Amtsgericht Bad Iburg zu 20 Tagessätzen á 30 Euro verurteilt. Die Jäger umstellten während einer Niederwildjagd einen Teich in der Nähe der Reviergrenze, die an der Landstraße 94 verläuft. Um Autofahrer auf den Jagdablauf aufmerksam zu machen, stellten die Jagdpächter ein Hinweisschild „Achtung Jagdbetrieb“ am Straßenrand auf.
PKW passiert laut hupend Jäger
Gegen Mittag passierte ein laut hupender Pkw die Jagdgesellschaft. Das Fahrzeug wendete und bog in den Privatweg ein, der zu den Jägern führte. Beim ersten Schützen angekommen, kurbelte eine Frau mittleren Alters das Seitenfenster herunter und brüllte „Mörder, ihr Schweine!“. Dann gab sie Vollgas, fuhr hupend die restlichen Jagdteilnehmer entlang des Weges ab und schrie dabei wüste Beleidigungen.
Der Jagdherr brachte den Vorfall wegen Störung des Jagdbetriebes und Beleidigung zur Anzeige. Die Frau sei ihm noch nie zuvor begegnet, noch hätten sich in der Vergangenheit derartige Vorfälle im Revier ereignet. „Man muss sich nicht alles bieten lassen“, erklärt er gegenüber der Redaktion.