Greifvogel erschlagen: Strafbefehl gegen Jäger ist rechtskräftig

Im Fall des im Dezember getöteten Habichts hat das Gericht nun eine Entscheidung gefällt.
Nachdem er ein Habichtweibchen erschlug, musste sich ein Jäger vor Gericht verantworten.
Nachdem er ein Habichtweibchen erschlug, musste sich ein Jäger vor Gericht verantworten.

Im vergangenen Dezember sorgte ein Jäger in Niedersachsen im Emsland für Schlagzeilen. Er hatte einen Greifvogel mit einer Eisenstange erschlagen. Vogelschützer brachten das damals zur Anzeige (wir berichteten). Laut einer Pressemitteilung vom „Komitee gegen den Vogelmord e. V.“ vom 7. Juni ist der Strafbefehl nun rechtens.

Habicht getötet: Das warf die Staatsanwaltschaft dem Mann vor

Wegen Fang und Tötung eines streng geschützten Habichts verurteilte das Amtsgericht Lingen den Mann zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro (70 Tagessätze zu je 50 Euro). Das bestätigte auch die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegenüber der Redaktion. Außerdem wurde der Jagdschein des Mannes eingezogen. Das Urteil, das auf dem Wege des Strafbefehls erfolgte, ist seit einigen Tagen rechtskräftig – so die Pressemitteilung. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück warf dem Mann vor, am 8. Dezember 2022 an seinem Hof in der Gemeinde Lengerich einen Habicht mit einer illegalen Falle gefangen und anschließend mit einer Metallstange erschlagen zu haben.

Täter gefilmt

Laut Medienberichten hatten Anwohner die illegalen Fanganlagen bei den Vogelschützern gemeldet. Vor Ort entdeckten diese einen gefangenen Habicht, woraufhin die Polizei alarmiert wurde. In der Zwischenzeit tötete der Jäger den Greifvogel mit zwei Schlägen mit einer Eisenstange und schmetterte das Habichtweibchen noch mehrfach gegen die Rückseite seines Autos. Die Tat wurde durch eine im Vorfeld installierte Kamera der Vogelschützer aufgezeichnet.

Der Mann habe – so äußerte er sich im Dezember gegenüber der „NOZ“ – das Niederwild sowie sein Geflügel schützen wollen. Gegenüber der „NOZ“ sagte der zuständige Kreisjägermeister Heiner Hüsing im Dezember: „Wir distanzieren uns davon aufs Schärfste.“ Ein solch brachiales Verhalten sei durch nichts zu rechtfertigen. „Da schüttelt man nur den Kopf“, so Hüsing. Schon damals gab der Mann seinen Jagdschein, seine Waffenbesitzkarte sowie seine Waffen freiwillig ab, hieß es seitens des Landkreises.

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