Geflügelpest bei Fuchs nachgewiesen: Besteht Gefahr für Menschen?

Nachdem mehrere an H5N1 erkrankte Füchse in Niedersachsen entdeckt wurden, gab es nun einen weiteren Fund in Rheinland-Pfalz.
In Rheinland-Pfalz hat es eine aufsehenerregende Diagnose bei einem erlegten Fuchs gegeben.
In Rheinland-Pfalz hat es eine aufsehenerregende Diagnose bei einem erlegten Fuchs gegeben.

In Rheinland-Pfalz hat man erstmals Geflügelpest bei einem Fuchs nachgewiesen. Das vermeldet das Landesuntersuchungsamt mit einer Pressemitteilung vom 12. Mai. Darauf muss jetzt geachtet werden.

Fuchs mit Vogelgrippe: So kam es zur Diagnose

Der Fuchs war laut Amt offensichtlich krank und wurde im Donnersbergkreis von einem Jäger erlegt. Dieser sendete den Fuchs routinemäßig zur Untersuchung auf Tollwut ein. Am Ende stand jedoch nicht die Diagnose Tollwut sondern H5N1 – Geflügelpest. Der Befund wurde vom Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza am Friedrich-Loeffler-Institut Insel Riems bestätigt. Der Erreger ist verantwortlich für den seit über zwei Jahren andauernden europaweiten Ausbruch der Geflügelpest unter Wildvögeln und Nutzgeflügel. Der Nachweis des Erregers bei einem Fuchs erfolgte im Rahmen eines aktuell laufenden Influenzavirus-Monitorings bei wildlebenden Fleischfressern in Rheinland-Pfalz.

H5N1: Springt das Virus vom Fuchs auf Menschen über?

Schon im März entdeckte man bei vier Füchsen in Niedersachsen das hochpathogene Virus. Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, kommen diese Fälle nicht unerwartet. Da Aviäre Influenzaviren derzeit in der Wildvogelpopulation vorkommen, ist beim Kontakt mit infizierten Vogelkadavern mit weiteren Übertragungen zu rechnen. Eine Übertragung vom Fuchs auf den Menschen sei unwahrscheinlich, so die Pressemitteilung.

Toter Vogel gefunden: Das sollten sie tun

Grundsätzlich sollen tote oder verhaltensauffällige Wildtiere, insbesondere Wildvögel nicht angefasst werden, da sie mit verschiedenen Erregern wie Bakterien, Viren oder Parasiten infiziert sein können. Auch der direkte Kontakt von Haustieren wie Hunden und Katzen mit toten oder kranken Wildtieren sollte möglichst verhindert werden. Als Indikator für Influenza A-Viren gelten tot gefundene Wildvögel wie Gänse, Schwäne, Enten, Möwen oder Greifvögel. Diese Tiere sollten nicht vom Fundort entfernt werden. Das Veterinäramt der zuständigen Kreisverwaltung kann informiert werden und eine Laboruntersuchung auf Geflügelpest veranlassen.

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