Fischotter-Abschuss: Erneut Eilantrag zur Aussetzung gestellt

Der Bund Naturschutz in Bayern und die Deutsche Umwelthilfe klagen gegen die bayerische Fischotterverordnung. Sie verlangen die sofortige Aussetzung.
|
19. September 2023
Jetzt einen Kommentar verfassen
Fischotter sitzt am Teich

Erneut landet eine Verordnung der bayerischen Staatsregierung auf dem Tisch der Verwaltungsrichter. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) klagen gegen die seit 1. August 2023 geltende Regelung zum Abschuss von Fischottern in Bayern. Bereits Anfang Juni hatte der BN seine Klage gegen die Wolfsverordnung, die seit 1. Mai in Kraft ist, beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingereicht.

Eilantrag auf sofortige Aussetzung

Weil nach Auffassung der beiden Verbände auch die Fischotterverordnung geltendem nationalen und europäischen Artenschutzrecht widerspricht und weil sie auch der Teichwirtschaft nicht hilft, müsse diese für unwirksam erklärt werden.

Bis dahin fordern die Umweltverbände in einem gleichzeitig eingereichten Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die sofortige Aussetzung der Verordnung. Die Verbände fordern eine naturnahe Teichwirtschaft – mit dem Abschuss des Fischotters werden aus ihrer Sicht keine Probleme gelöst, weshalb an Schutzmaßnahmen kein Weg vorbeiführt.

Die geänderte Verordnung erlaubt den Abschuss von Fischottern zwar nur in Ausnahmefällen, diese sind jedoch unzureichend definiert. So ist die Jagd weder in allen Schutzgebieten ausgeschlossen, noch ist sichergestellt, dass in Schutzgebieten ansässige Tiere nicht getötet werden. Denn der Fischotter gilt als hochmobile Art, die innerhalb ihres Streifgebiets weite Strecken zurücklegt.

Verbände kritisieren mangelnden Mutterschutz

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der Umweltschutzverbände ist der mangelnde Mutter- und Jungtierschutz. Zwar soll eine Gewichtsüberprüfung vor der Entnahme sicherstellen, dass nur Tiere getötet werden, die leichter als vier oder schwerer als acht Kilogramm und damit „mit größter Wahrscheinlichkeit“ nicht weiblich sind. Insbesondere tragende oder noch säugende Tiere können jedoch aus diesem Bereich herausfallen. Zudem gilt die Regelung nur in den Monaten Februar bis November, in den Wintermonaten dürfen die Tiere unabhängig von ihrem Gewicht geschossen werden. Dabei können Fischotter das ganze Jahr über Nachwuchs bekommen und versorgen diesen bis zu 14 Monate. Der Abschuss eines Muttertieres bedeutet dann zwangsläufig auch den Tod der Jungtiere, so die Naturschützer.

Weitere Funktionen
Kommentieren Sie