In Gleisdorf (Steiermark, Österreich) hat ein 41-jähriger Jäger Anfang November einen Damhirsch geschossen. Das Problem an der Sache ist, dass das Tier zuvor aus einem Wildgatter entkommen war und dementsprechend einen Besitzer hatte. Mittlerweile muss er sich dafür verantworten.
Nach dem Jagdgesetz in Österreich ist die Bejagung von Damwild zwischen Anfang August und Ende Dezember unproblematisch, allerdings bezieht sich das Jagdgesetz nur auf freilebendes Damwild und nicht auf Gatterwild. Der Hirsch war bereits Ende Oktober aus dem Wildgehege bei Gleisdorf ausgebrochen, allerdings erst maximal 14 Tage in freier Natur. Bejagbar gewesen wäre der ausgebrochene Hirsch nach 42 Tagen.
Damhirsche leben nicht in der Region, in der das Tier geschossen wurde
Der Jäger gibt nun - im Januar 2023 - an, dass er nicht gewusst habe, dass das Tier aus einem Gatter stamme und kein freilebendes Exemplar war. Nach einstimmiger Expertenmeinung ist in der Region, in der der Jäger das Tier erlegte, allerdings kein Damwild heimisch. Dementsprechend hätte der Jäger eigentlich merken müssen, dass der Damhirsch kein freilebendes Exemplar war.
Der Sachverhalt wird derzeit von der Justiz geprüft, da eine Anzeige wegen Tierquälerei vorliegt.