Bayern schlägt wohl beim Bleischrot-Aus einen Sonderweg ein. In Bayern soll weiterhin möglich sein, mit Schrotmunition, die nach Gewicht mehr als ein Prozent Blei enthält, in und 100 Meter um Feuchtgebiete zu jagen. Die PIRSCH hat hierzu mit Blick auf die Praxis im zuständigen Ministerium nachgefragt.
Rechtsbegriff mit klarer Definition
Klar ist, dass die EU in der Richtlinie zum de-facto Bleischrot-Aus genau definiert, was als Feuchtgebiet gilt. Unter den Begriff fallen gemäß Anhang XVII Ziff. 13 Buchst. a) der EU-Verordnung Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind und aus Süß-, Brack- oder Salzwasser bestehen, einschließlich solcher Meeresgebiete, die eine Tiefe von sechs Metern bei Niedrigwasser nicht übersteigen.
Definition versus Definition?
Zuständig für die Umsetzung der Verordnung ist in Bayern das Landwirtschaftsministerium. Hier schien Handlungsbedarf geherrscht zu haben. Denn: Das Umweltministerium unterbreitete dem Landwirtschaftsministerium zur fachlichen Definition des Begriffs „Feuchtgebiet“ einen Vorschlag. Das Ergebnis: Grundsätzlich sollte die Definition dabei auf funktional wirksame Feuchtlebensräume beschränkt bleiben.
Der Vorschlag des Ministeriums
Zu nassen bis feuchten Lebensräumen, die definitionsgemäß „Feuchtwiesen, Mooren oder Sumpfgebieten“ entsprechen, gehören nach Verständnis des Umweltministeriums „Moore und Sümpfe mit natürlicher Vegetation, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Pfeifengraswiesen sowie nasse Moor-, Bruch-, Sumpf- und Auwälder.“ Als Gewässer sieht die Behörde „natürliche und künstliche Fließ- und Stillgewässer und regelmäßig überflutete Auenbereiche und Talräume“ an. Zudem ist der jeweils erforderliche Pufferstreifen um Feuchtgebiete von 100 m zu beachten.
Ist die Definition überhaupt eine Definition?
Eine Karte Bayerns, in der Feuchtgebiete verzeichnet sind, hält das Umweltministerium nicht für sinnvoll. Das Ministerium setzt auf „eine definitionsgemäße Ansprache der relevanten Feuchtgebiete“ durch den orts- und naturkundigen Jäger. Daher hält man einen derartigen Verwaltungsaufwand für verzichtbar. Um einen Bruch mit EU-Recht scheint es sich nicht zu handeln. Die bayerische Definition scheint den EU-Begriff des Feuchtgebiets nicht zu ersetzen, sondern eher auszufüllen, respektive zu konkretisieren. Das Umweltministerium betonte, dass es sich bei den Erläuterungen um eine fachliche Auslegungshilfe handelt, die lediglich klarstellt, welche Lebensraumtypen als Feuchtgebiete zu verstehen sind.