Erster ASP-Fall in Cottbus: Hat der Fund Einfluss auf die Lage?

In Cottbus hat es den ersten ASP-Totfund gegeben. Einfluss auf die Seuchenlage scheint der Fund nicht zu haben.
Im Cottbusser Stadtgebiet hat es den ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest gegeben.
Im Cottbusser Stadtgebiet hat es den ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest gegeben.

Vor nicht mal einer Woche erreichte uns die Nachricht, dass die Wildschweine aus dem Cottbusser Tierpark aus Sicherheitsgründen gekeult werden müssen (wir berichteten). Ursache war die Prävention der Afrikanischen Schweinepest. Am 22. Februar vermeldete das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg den ersten ASP-Fall im Cottbusser Stadtgebiet.

Männlicher Überläufer entdeckt

Bei dem Totfund handelte es sich laut der Pressemitteilung um einen frisch verendeten männlichen Überläufer auf dem Stadtgebiet der Kreisfreien Stadt Cottbus. Der Fundort befindet sich südlich der A15 innerhalb des bereits bestehenden Kerngebietes 6. Die Folge: Es ergibt sich keine neue Seuchenlage. Das zuständige Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße/Stadt Cottbus hat sofort eine flächenhafte und intensive Fallwildsuche gestartet, um das Ausmaß des Seuchengeschehens zu ermitteln.

Hoher Druck aus Süd und Ost

Die Leiterin des ASP-Krisenstabes, Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer, teilte mit: „Seit Wochen erleben wir ein intensives Seuchengeschehen im Landkreis Spree-Neiße, der gleichzeitig gegen einen Seuchendruck aus dem Süden und aus dem Osten ankämpfen muss. Durch die Fallwildfunde der letzten Tage zeichnete sich eine Ausdehnung des Seuchengeschehens in Richtung Cottbus ab. Mit dem aktuellen Fall ergibt sich jedoch keine neue Lage, da sich der Fund innerhalb des bereits bestehenden Kerngebietes befindet, das entsprechend durch Zäunungsmaßnahmen eingegrenzt wurde.

Hoffen auf die Jägerschaft

Dennoch sei die Situation ernst, da eine weitere Ausbreitung Richtung Norden unbedingt verhindert werden müsse. Jetzt müssen Zäune gebaut und das Schwarzwild vollständig aus der festgelegten Zone entnommen werden. „Dafür sind wir auf die Mithilfe der Jäger angewiesen. Das Land zahlt für jedes erlegte Wildschwein innerhalb ausgewiesener ASP-Restriktionsgebiete eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro“, heißt es in der Pressemitteilung.

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