Seit gut acht Wochen, also seit Anfang Dezember 2022, besteht eine Abschussgenehmigung für einen Wolfshybriden im Landkreis Oder-Spree zwischen Beeskow und Fürstenwalde (Brandenburg). Bei dem Tier handelt es sich um eine Hybrid-Rückkreuzung mit schätzungsweise 25 Prozent Hundeanteil. Woher das Tier genau kommt, konnte bisher nicht abschließend geklärt werden.
Der Hybrid ist seit Dezember zum Abschuss freigegeben
Auffallend an dem Hybriden ist die helle Fellfärbung, weshalb zunächst angenommen wurde, dass es sich um ein Tier mit Albinismus handeln könnte. Laut Thomas Frey vom Landesamt für Umwelt in Brandenburg (LfU) handelt es sich allerdings nicht um Albinismus. Die helle Fellfarbe kommt höchstwahrscheinlich durch die Einkreuzung des genetischen Hundeanteils. „Augen- und Hautfarbe (besonders gut an dem dunklen Nasenschwamm zu erkennen) weisen bei dem Wolf-Hund-Hybrid eine „normale Färbung“ auf.“ Erklärt Frey.
Entnahme von Hybriden gesetzlich geregelt
Die Entnahme ist durch §45 a des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Dort heißt es:
Vorkommen von Hybriden zwischen Wolf und Hund (Wolfshybriden) in der freien Natur sind durch die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde zu entnehmen; die Verbote des § 44 Absatz 1 Nummer 1 gelten insoweit nicht.
Warum nun die Entnahme eine so lange Zeit in Anspruch nimmt, liegt zum einen an der zeitaufwändigen Organisation einer rechtssicheren Entnahme und zum anderen daran, dass die praktische Umsetzung dieses Vorhabens sehr zeitintensiv ist, so die Antwort des LfU.