Einstweilige Verfügung gegen BJV nach Pressemitteilung

Der BJV hat wegen einer Pressemitteilung eine einstweilige Verfügung kassiert. Bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld.
|
19. September 2023
1 Kommentar
Ernst Weidenbusch, Präsident des Bayerischen Jagdverbands, muss sich derzeit herber Kritik stellen.
Der BJV und Ernst Weidenbusch dürfen manche Aussage nicht mehr tätigen.

Der Bayerische Jagdverband (BJV)  darf manche Aussagen nicht mehr treffen. Das hat das Landgericht I in München nun festgesetzt. Vorausgegangen war eine Pressemitteilung des BJV zu einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die das Verfahren gegen Präsident Ernst Weidenbusch und Generalsekretär Robert Pollner nach einem Streit auf der Jagdmesse in Grünau eingestellt hatte.

Staatsanwaltschaft hatte schon kurz danach Sachverhalt korrigiert

Der BJV hatte damals in der Pressemitteilung geschrieben: „Staatsanwaltschaft rehabilitiert Jagdverbands-Präsident Weidenbusch und Generalsekretär Pollner“, die beiden seien „vollständig entlastet“. Auch hieß es seitens des BJV, dass die erhobenen Vorwürfe „haltlos und Großteils (sic!) sogar frei erfunden“ seien. Bereits kurz darauf hatte die Staatsanwaltschaft richtiggestellt, dass man von einer strafrechtlichen Verfolgung Ernst Weidenbuschs aufgrund geringer Schuld abgesehen habe.

Vor dem Landgericht wurde nun eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass nicht mehr geäußert werden darf, dass BJV-Präsident Ernst Weidenbusch und Generalsekretär Pollner durch die Staatsanwaltschaft rehabilitiert wurden und dass die erhobenen Vorwürfe in Bezug auf die Jagdmesse in Grünau haltlos und z. T. frei erfunden seien.

Bei einer Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Der Bayerische Jagdverband hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Weitere Funktionen
Kommentieren Sie