Am Samstag veranstaltete der Jagdpächter eines 150 Hektar großen Jagdgatters in Strem (Burgenland, Österreich) eine Bewegungsjagd auf Schwarzwild. Bei dem verpachteten Gebiet handelt es sich um eines von ehemalig acht umzäunten Waldgebieten. Problem an der Sache ist nun Folgendes: Die Gatterjagd ist im Burgenland zum 1. Februar gesetzlich verboten worden. Im § 170 (3a) des Burgenländischen Jagdgesetz steht:
„Umfriedete Eigenjagdgebiete, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bewilligt oder als bestehend zur Kenntnis genommen worden sind, sind mit 1. Februar 2023 aufzulassen. Die Einfriedungen von Flächen sind in dieser Form zu entfernen, dass das Ein- und Auswechseln des Wildes in diese Gebiete jederzeit möglich ist“.
Gatterjagd ist seit Februar im Burgenland verboten
Vor Einführung der neuen Gesetzeslage existierten für die Jagdgatter im Burgenland keinerlei Beschränkungen was die Menge der stattfindenden Bewegungsjagden oder Schonzeiten des Wildes betraf. (Bewegungs-)Jagden waren ganzjährig möglich. Die Änderung ist aus diesem Grund für die Inhaber der Jagdgatter eine gewaltige Umstellung mit Ankündigung. Es wurde eine Übergangszeit zum Abbau der Zäune bis zum 1. Februar gewährt, weshalb die Jagd am vergangenen Wochenende Tierschützer auf den Plan rief, die Anzeige gegen den Inhaber und Pächter des Gatters erstatteten. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Zurecht?
Der Pächter verteidigte die Drückjagd, auf Grundlage eines kleinen Abschnittes des Jagdgesetzes (§ 11 (2)) Hier heißt es:
„Vor dem Entfernen der Einfriedungen ist durch die bisherige Betreiberin oder den bisherigen Betreiber des Wildgeheges oder des umfriedeten Eigenjagdgebietes sicherzustellen, dass nur jene Wildarten in die freie Wildbahn bei gleicher Wilddichte gelangen, die auch in den benachbarten Jagdgebieten vorkommen.“
Jagdpächter argumentiert in engem Rahmen
Laut Pächter musste der Bestand an Schwarzwild vor Auflassung des Gatters massiv reduziert werden, um Schäden in der umliegenden Landwirtschaft und einer Gefährdung des Straßenverkehrs vorzubeugen. 49 Stück Schwarzwild wurden am vergangenen Wochenende erlegt. Warum dies nicht bereits vor dem 1. Februar und damit vor Eintritt der Gesetzesänderung passiert wäre, begründet der Pächter mit schlechtem Wetter im Januar und einer Wilddichte im Gatter, die er so hoch nicht eingeschätzt hätte.
Derzeit wird der sechs Kilometer lange Zaun um das Gatter abgebaut. Gegen Pächter und Inhaber liegen nun Strafverfahren vor, wer am Ende Recht behalten wird, wird sich zeigen.