In Brandenburg zofft man sich um die Jagdgesetz-Novelle. Nun gibt es Neuigkeiten.
Die Novelle des Landesjagdgesetzes in Brandenburg lässt weiterhin Aufwerfen. Nachdem auch der zweite Gesetzentwurf heftigen Widerstand in der Politik und den Verbänden auslöste, verschwand er wieder in der Schublade. Da der Entwurf des angestrebten Vollgesetzes aus Sicht des Landwirtschaftsministeriums offensichtlich nicht durchsetzbar war, fanden Gespräche „im kleinen Kreis“ mit dem Präsidenten des Landesjagdverbandes, Dr. Dirk-Henner Wellershoff, und des Waldbesitzerverbandes, Thomas Weber, statt.
Jagdgesetz in Brandenburg: Jäger sind empört
Im Ergebnis der Gespräche kam es zu einem abschließenden Treffen von Landwirtschafts- und Umweltminister Axel Vogel mit den beiden Präsidenten. Bei dem Dreiertreffen wurde ein Kompromiss zur Änderung des Landesjagdgesetzes vereinbart zu dem Vertraulichkeit verabredet wurde. Der grüne Minister hielt sich nicht daran. Er machte gegenüber Pressevertretern die Ergebnisse öffentlich. Als die Brandenburger Jäger aus der Tagespresse und nicht von ihrem Landesverband von dem Kompromiss erfuhren, sorgte das für große Irritationen. Vorwürfe gegen Präsident Wellershoff durch den Kreisjagdverband Frankfurt/Oder und weitere regionale Jagdverbände wurden laut, er habe eigenmächtig ohne Mandat gehandelt. Er habe einem Gesetz-Entwurf zugestimmt, ohne sich vorher mit den Kreisjägerschaften abgestimmt zu haben. „Wir wollen kein neues Jagdgesetz, dass nur mit wenigen Akteuren im Hinterzimmer vereinbart wurde“, hieß es von der Frankfurter Jägerschaft. Weil der Präsident eine „Mitbestimmung der Mitglieder“ nicht zulasse, forderte der Kreisjagdverband den Rücktritt Wellershoffs.
Brandenburg: Rücktrittsforderung abgelehnt
Der getroffene Kompromiss für das neue Jagdgesetz entspreche in keiner seiner Regelungen den Leitlinien des Forums Natur, argumentierten die Kritiker. Sie bezogen sich dabei auf ein Positionspapier des Aktionsbündnisses der Brandenburger Landnutzerverbände zur Novelle des Jagdgesetzes. Insbesondere verurteilte die Frankfurter Jägerschaft am Entwurf, die tierschutzwidrige Jagdzeitverlängerung auf wiederkäuendes Schalenwild, die unkalkulierbare Haftung für Wildschäden im Wald sowie die Eingriffe in die Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaften. Ebenfalls beklagt wurden die beabsichtigte Streichung von Wildarten, die zu einer Reduzierung des Tierschutzes führten, da diese dann nicht mehr der Hegepflicht unterliegen würden sowie fehlende Regelungen zum Wolfsmanagement.
Vorwürfe ums Jagdgesetz: Präsident bezog Stellung
Präsident Wellershoff bezeichnet die Vorwürfe als Lügen und Falschinformationen, um ihn und das LJV-Präsidium zu diskreditieren. Nach seiner Darstellung sei das gesamte Präsidium in alle Diskussionen zur Novellierung vollinhaltlich involviert gewesen. Das erweiterte Präsidium lehnte in seiner Sitzung am 1. September die Forderung zum Rücktritt des Präsidenten ab. Doch anscheinend gab es auch Widerspruch aus den Reihen der Landnutzerverbände. Nicht alle stimmten dem Kompromissvorschlag zu, wie einer Pressemeldung des Forums Natur zu entnehmen ist. Um mit einheitlichen Positionen in die Ende August angesetzte Sitzung des Landesjagdbeirates zu gehen, trafen sich im Vorfeld die Verbände und erarbeiteten eine Reihe von Änderungsvorschlägen.
Jagdgesetz in Brandenburg: Das sind die Vorschläge des Forums Natur
Unter anderen beziehen sich die Änderungsvorschläge auf folgende beabsichtigte Gesetzgebungen:
Bildung von Eigenjagdbezirken durch Forstbetriebsgemeinschaften: Forstbetriebsgemeinschaften können für Waldflächen ihrer Mitglieder, die dem Antrag zugestimmt haben, die Bildung eines Eigenjagdbezirks bei der Jagdbehörde beantragen, wenn die zusammenhängende Waldfläche die Mindestgröße eines Eigenjagdbezirks von 75 Hektar beträgt und die verbleibenden gemeinschaftlichen Jagdbezirke dadurch ihre gesetzliche Mindestgröße (250 Hektar) nicht unterschreiten. Bei Abstimmungen zu jagdlichen Fragen sollen die Regelungen zu doppelten Mehrheiten bei Jagdgenossenschaften analoge Anwendung finden.
Schießnachweise: Schießnachweise, die innerhalb des Bundesgebietes erbracht wurden, sind äquivalent der in Brandenburg nachgewiesenen anzuerkennen. Wildschäden in Wald: Keine Schutzvorrichtung bedürfen Forstkulturen bei einer flächigen, mindestens einen Hektar großen künstlichen oder natürlichen Verjüngung, wenn sie überwiegend mit Hauptholzarten bestockt sind. Hauptholzarten sind Gemeine Kiefer, Rotbuche, Stieleiche, Traubeneiche, Gemeine Birke und Eberesche.
Einsatz Nachtzielgeräte: Nachtzielgeräte sowie künstliche Lichtquellen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles sollen nicht nur beim Erlegen von Schwarzwild zum Einsatz kommen, sondern auch von Fuchs, Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria und Bisam.
- Jagd- und Schonzeiten: Zur Schadensabwehr soll die sommerliche Schonzeit für Rot- und Damwild vom 1. Juni bis 31. Juli entfallen. Der besonders kontrovers diskutierte „Waldbesitzer-Begehungsschein“, der Waldeigentümern mit einer Fläche ab 20 Hektar das uneingeschränkte Recht der Jagdausübung erlauben sollte, ist nicht mehr Bestandteil des Gesetzentwurfes. Doch so ganz scheint die Kuh noch nicht vom Eis. Der Waldbesitzerverband will diesen Schein, der quasi das Reviersystem aushebeln würde, weiterhin einfordern.