Im Landkreis Altötting soll kein Wildbret vom Schwarzwild mehr in Verkehr gebracht werden. Grund dafür ist die eine EU-Verordnung zur Belastung mit PFOA. Dabei handelt es sich um eine Chemikalie, die krebserregend ist. Und: In der Umwelt baut sich die Stoffgruppe nicht ab – sie hat deshalb den Ruf als Ewigkeitschemikalie. Der Landkreis weist bedingt durch die einstige, dort ansässige PFOA-Produktion eine großflächige Bodenverunreinigung auf.
Neue Verordnung und deren Folgen
Mit Verordnung (EU) 2022/2388 vom 7. Dezember 2022 wurden für vier PFAS (PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS) Höchstmengen für das Inverkehrbringen verschiedener Lebensmittel – darunter Eier und Fisch sowie Fleisch und Innereien von Rindern, Schweinen, Schafen, Geflügel und Wild – festgelegt, die seit dem 1. Januar diesen Jahres gelten.
Mit Blick auf die Ernährungsweise und die bisherigen Untersuchungen des Schwarzwilds im Landkreis Altötting ist davon auszugehen, dass das Wildbret zum Teil eine hohe PFOA-Belastung hat. Schon im vergangenen Jahr empfahl das Landratsamt den Jägern – nach dem Vorliegen erster Ergebnisse – keine Wildschwein-Innereien mehr in Verkehr zu bringen oder zu verzehren.
90% des Wildbrets zu hoch belastet
„Legt man die bisherigen Untersuchungen von erlegten Wildschweinen aus dem Landkreis Altötting zugrunde, wären unter Heranziehung der neuen Höchstmengenregelung über 90 % der Fleischproben und ebenso über 90 % der Innereienproben nicht mehr verkehrsfähig“, teilt das Altöttinger Landratsamt mit. Weil Schwarzwild nicht immer standorttreu ist, müssen Jäger im gesamten Landkreis damit rechnen, dass ihr Schwarzwild-Wildbret die Höchstmenge überschreitet.
„Unter dem Gesichtspunkt der Lebensmittelsicherheit sollten kein Fleisch und keine Innereien von Wildschweinen aus unserem Landkreis mehr in Verkehr gebracht werden“, teilt der Pressesprecher des Landkreises mit. Er fügt an: „Auch von einem privaten Verzehr ist abzuraten.“ Eine Abkehr von der Bejagung des Schwarzwilds ist das jedoch nicht – Stichwort ist hier die ASP.
Hat die Sauenjagd dann noch einen Reiz?
Um dennoch einen Anreiz für die Sauenjagd zu schaffen, haben sich der ehemalige PFOA-Produzent, Behörden, die Bayerischen Staatsforsten und die Jägerschaft darauf verständigt, dass die im November 2018 eingeführte Wildschweinprämie II (ASP - PFOA) aufgestockt werden soll. Rückwirkend zum 01.01.2023 soll für im Landkreis Altötting erlegte Frischlinge eine Ausgleichszahlung in Höhe von 110 Euro und für sonstiges Schwarzwild in Höhe von 220 Euro erfolgen. Die Antragsstellung und Auszahlung soll wie bisher über das Landratsamt abgewickelt werden. Der ehemalige PFOA-Hersteller hat eine vollständige Übernahme der Finanzierung der Wildschweinprämie zugesagt.