Bayern: Die Jagd auf den Fischotter ist eröffnet

Ab dem 01. August ist es in Bayern möglich, Fischotter unkompliziert zu entnehmen. Das soll Abhilfe für Teichwirte schaffen und einen wirtschaftlichen Totalausfall verhindern. Was das bedeutet und wie eine mögliche Jagd auf den Säuger aussehen kann, erklären wir in diesem Beitrag.
Die Ausnahmegenehmigung zum Fischotterfang wurde gekippt.Fischotter fischen in Bayern die Teiche leer -- darunter leiden Existenzen.
Fischotter fischen in Bayern die Teiche leer -- darunter leiden Existenzen.

Der 01. August ist ein denkwürdiger Tag für Teichwirte und Fischotter. Denn heute tritt die Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetztes (AVBayJG) in Kraft. Durch diese wird die Jagd auf Fischotter in festgelegten Gebieten Bayerns erleichtert. 

Fischotter sorgen seit einigen Jahren für Trubel in den Teichen in Nord- und Ostbayern (wir berichteten). Die kleinen Säuger fischen den Teichwirten regelrecht ihre Teiche leer, was laut dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) inzwischen „existenzbedrohendes Ausmaß angenommen“ hat.

Bachforelle mit OtterbissDer Biss eines Fischotters.
Eine Bachforelle mit dem Biss eines Fischotters.

Schäden haben sich verzehnfacht

Seit 2016 haben sich die Schäden, die der Otter in der Teichwirtschaft angerichtet hat, laut StMELF verzehnfacht. Das führt dazu, dass immer mehr Teichwirte ihre Betriebe schließen. Die Teichwirtschaft ist allerdings ein wichtiger Bestandteil der bayerischen Kulturlandschaft, trägt zur Biodiversität bei und blickt auf eine lange Tradition zurück.

Fischotterbejagung ohne Ausnahmegenehmigung

Aus diesem Grund sind nun zum 01. August die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden, den Fischotter ohne aufwendige Einzelgenehmigungen entnehmen zu können. In dieser Konsequenz wurde die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung geändert und eine Gebietsfestsetzung festgelegt. Auch das Jagdrecht wurde in diesem Zusammenhang angepasst. 

Die Änderung der Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV) erfolgte durch eine Verordnung der Staatsregierung und wurde vom StMELF nach Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) erlassen. Der Erlassung ging eine Beteiligung der Verbände sowie des Obersten Jagdbeirats voran.

Es soll laut StMELF um eine „maßvolle Entnahme zur Abwendung ernster fischwirtschaftlicher Schäden“ gehen. Im Gegenteil, das StMELF gibt an: „Die maßvolle Entnahme zur Abwendung ernster fischwirtschaftlicher Schäden wird weder die Art selbst noch die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands des Fischotters in Deutschland beeinträchtigen.“

Bisher keine Klagen

Auf Anfrage der PIRSCH hin, gab das StMELF an, dass bis dato keine Klagen gegen die Ausnahmeregelung vorliegen würden. Ein Blick in die aktuelle Presselage legt jedoch den Schluss nahe, dass dies nur noch eine Frage der Zeit ist, bis die ersten Klagen die Gerichte beschäftigen.

Wie sieht die Bejagung aus?

Nach §3, Absatz 1 der AAV ist es gestattet, „Fischotter (Lutra lutra) in einem Bereich von 200 m vom jeweiligen Gewässerrand einer Teichanlage, die der Zucht oder Produktion von Fischen dient, nachzustellen, mit Lebendfallen zu fangen, zu vergrämen oder durch Abschuss zu töten soweit es keine zumutbare Alternative gibt.“

 In Absatz 5 heißt es weiter: „Vom 1. Februar bis zum 30. November dürfen Fischotter nicht ohne vorherige Gewichtsüberprüfung getötet werden, sondern zunächst nur lebend gefangen und anschließend nur dann getötet werden, wenn sie ein Gewicht von weniger als 4 kg oder mehr als 8 kg aufweisen; andernfalls sind sie am Fangort umgehend und unversehrt wieder freizulassen.“

Auch die Jagd mit Nachtsichttechnik ist erlaubt. Hierzu heißt es in § 11a der Verordnung vom 05. Juli 2023: „Bei der Jagd auf den Fischotter dürfen künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels und Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, verwendet werden.“

Fischottermanagement wichtig

Die Landesanstalt für Landwirtschaft verpflichtet sich darüber hinaus, jährlich eine Höchstzahl an Fischottern, die entnommen werden dürfen, festzulegen und ein tagesaktuelles Update über den Stand der jeweils bis dato entnommenen Fischotter bekannt zu machen. 

Im Gegenzug müssen bei jedem entnommenen Fischotter unverzüglich Fang- und Abschussort, Teichanlage, Abschuss- und Fangdatum, Datum des Aufstellens von Fallen sowie eine kurze Information zur Entsorgung des Tieres mitgeteilt werden.

BJV befürwortet Bejagung

Der Bayerische Jagdverband befürwortet die Änderung der AAV und die Möglichkeit der Entnahme von Fischottern, sofern dies in einem waffenrechtlich erlaubten Rahmen stattfindet und tierschutzrechtlich sauber abläuft.

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