Der Marderhund, auch Enok genannt, zählt zu den Raubtieren. Er ist eine Art aus der Familie der Hundeartigen. Seine Heimat ist Asien. Doch er wurde wegen seines Pelzes u. a. nach Europa gebracht. Seitdem breitet sich der Neozoe auch in Deutschland flächendeckend aus.
Was frisst der Marderhund?
Der Marderhund ist ein Allesfresser. Er jagt nicht sondern sucht seine Nahrung ähnlich wie ein Dachs. Hauptsächlich frisst er Insekten, Kleintiere, Amphibien und Eier. Das kann drastische Folgen für das Ökosystem darstellen (siehe weiter unten). Da er gerne auch Obst vernascht, wird er hin und wieder als Obstfuchs bezeichnet. In Zeiten mit einem geringen Nahrungsangebot nimmt Enok auch Aas auf.
Wo schläft ein Marderhund?
Der Tanuki, wie der Marderhund auch genannt wird, schläft überwiegend in Erdbauen. Oft sind es verlassene Dachs- oder Fuchsbaue in denen er seine Welpen großzieht. Auch hält der Marderhund in den Bauen Winterruhe. Er ist der einzige „Hund“, der dieses Verhalten zeigt. Dass ein Marderhund einen Unterschlupf in menschlicher Nähe sucht, ist eher ungewöhnlich.
Welche Gefahr geht vom Marderhund aus?
Der Marderhund stellt keine unmittelbare Gefahr für den Menschen dar, da er eher ein scheuer Geselle ist. Dennoch kann er Träger verschiedener Krankheiten wie bspw. Fuchsbandwurm, Räude oder Tollwut sein. Diese Krankheiten sind für Menschen und für Haustiere gefährlich. Jedoch gilt Deutschland seit einigen Jahren als tollwutfrei.
Doch der Marderhund hat auch einen negativen Einfluss auf unser heimisches Ökosystem. Da er gerne Eier von Vögel, Reptilien, Amphibien und Insekten frisst, kann er dadurch sogar deren Population eindämmen. Natürliche Feinde wie Wolf, Luchs oder Uhu hat Enok nur in wenigen Gebieten.
Wie vertreibt man Marderhunde aus dem Garten?
Der Marderhund ist eher scheu und meidet den direkten Kontakt zu Menschen. Es kann natürlich sein, dass er sich herabgefallenes Obst aus dem Garten klaut. Sollte sich Enok regelmäßig im Garten aufhalten oder zeigt er gar ein auffälliges Verhalten, können Sie Kontakt zur Unteren Jagdbehörde aufnehmen.