Biber sind große Nager, die in Deutschland lange Zeit ausgerottet waren. Durch Ansiedlungsprogramme ist er nun bundesweit wieder auf dem Vormarsch. Inzwischen macht er sich auch gerne mal in Menschennahen Gebieten, im eigenen Revier oder in landwirtschaftlichen Nutzflächen wie Äckern breit und eckt dort an.
Seit wann ist das so? Welche Schäden kann ein Biber im Revier überhaupt anrichten und wie muss ich mich verhalten, wenn ein Biber im Revier ist. Wir haben uns einmal die Faktenlage angeschaut.

Nach der Ansiedlung: Wie steht es um den Biber?
Nachdem der Biber gut 100 Jahre ausgerottet war, wurde er 1966 in Bayern wieder angesiedelt. Auch in anderen Bundesländern wurde der Nager in den vergangenen Jahrzehnten wieder heimisch. In Gesamtdeutschland liegt der Bestand laut Deutscher Wildtierstiftung bei mehr als 40.000 Tieren. Davon allein 22.000 Biber in 6.000 Revieren verteilt in Bayern (Stand: 2020, Wildtiermanagement Biber (bayern.de)).
Hauptverbreitungsgebiet des Bibers ist der Süden Deutschland, vorrangig Bayern. Hier tritt der Nager flächendeckend auf. Der zweite Verbreitungsschwerpunkt des Bibers ist im Osten Deutschlands, insbesondere Sachsen-Anhalt mit knapp 3.400 Tieren (Stand 2011: Biosphärenreservat Mittelebe) und Sachsen mit 2.000 Tieren (Stand 2019: NABU). Die Bestände im Norden und Westen Deutschlands sind hingegen relativ klein.
Einen genauen Überblick bietet die Liste der FFH-Gebiete (Fauna Flora Habitatrichtlinie) in Deutschland auf der Website ‚Deutschlands Natur‘. http://www.ffh-gebiete.de/ffh-arten/saeugetiere/
Handlungsempfehlungen im Umgang mit Biberschäden bietet der Handlungsleitfaden 'Mit dem Biber leben' vom NABU oder das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen Anhalt. Die wichtigsten Tipps haben wir im folgenden einmal zusammengestellt:
Abgenagte Bäume
Biber nagen an Bäumen und fällen diese mit dem Ziel, die Baumkronen als Nahrung für den Winter zu nutzen. Im Winter lebt der Biber von Zweigen, Knospen und Rinde. Besonders betroffen sind Weichlaubhölzer wie Weide oder Pappel. Gerne werden jedoch auch Obstbäume angenommen oder Fichte, Eiche und Buche.
Wann einschreiten?
- Wenn wirtschaftlich bedeutsame Kulturen betroffen (Forstkulturen, Obstbäume, Baumschulen)
- Bei Gefahr durch umstürzende Bäume auf Wege, Gebäude, Straßen, Bahnstrecken oder sonstige Bauwerke
- Bei Nutzungseinschränkungen der bedrohten Flächen
Was tun?
- Verbisschutzmittel
- Zäunungsmaßnahmen (Maschendraht, feste Zäune, temporäre Elektrozäune)
Fraß an Feldfrüchten
Im Sommer ernährt sich der Biber von krautigen Pflanzen wie Giersch oder Ampfer und Wasserpflanzen. In der Nähe von Ackerflächen kann es zu Fraßschäden an Feldfrüchten wie Mais oder Gerste kommen. Zu Problemen können neben den Fraßschäden auch Gänge im Uferbereich und versumpfte Feldränder führen.
Was tun?
- Zäunungsmaßnahmen (feste Zäune, temporäre Elektrozäune)
- Uferrandstreifen mit ausreichendem Abstand zu Gewässern anlegen
Grabungen im Uferbereich
Biber sind Meister im Graben unterirdischer Gänge und Röhren. Diese werden als Zu- und Abgänge zu Fluchtröhren und Biberburgen oder Erdburgen genutzt. Hierdurch entstehen allerdings Kanäle, die sich mit Wasser füllen können und dadurch die Oberfläche destabilisieren. Es kann zum Einstürzen der Flächen kommen.
Wann einschreiten?
- Wenn Infrastruktur betroffen ist (Wege, Nutzflächen, Siedlungen)
- Wenn Dämme betroffen sind
Was tun?
- Löcher verfüllen (Steinschüttung)
- Zäunungsmaßnahmen
- Eingraben von Drahtgittern
Dammbau und Stauungen
Wer schon mal einen Biberdamm gesehen hat, weiß, welche Dimensionen die Bauten annehmen können. Welchen Schaden die Dämme anrichten, hängt davon ab, in welchem Gewässer sie sich befinden: Wie hoch ist der Wasserpegel? Wie stark ist das Wasseraufkommen? Wie sehr schwankt der Wasserstand? Problematisch wird dies, wenn es zu Überstauungen auf Nutzflächen kommt.
Was tun?
- Uferrandstreifen anlegen (10-20m)
- Dammdrainagen (Behördliche Ausnahmegenehmigung nötig)
- Damm abtragen (Behördliche Ausnahmegenehmigung nötig)
Wer ist dafür zuständig?
Das Bayerische Umweltministerium richtete 1996 das bayerische Bibermanagement ein. Dies kümmert sich um Konflikte rund um Schäden, die durch Biber verursacht werden. Gleichzeitig soll es das Management die Biberpopulation stabil halten. Zuständig für das Management ist die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltungen. In Bayern gibt es rund 400 fachlich geschulte Biberberater, die vor Ort das Bibermanagement vertreten. Zusätzlich unterstützt werden diese im Bundesland von zwei Bibermanagern, so das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StmUV).
Bibermanagement gibt es auch in Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.

Was steht mir bei Schäden zu?
Bayern bietet Ausgleichszahlungen an, sofern Schäden im Bereich der Land-, Teich- und Forstwirtschaft durch Biber entstanden sind. Es wird, je nach Schadensaufkommen, eine Ausgleichsquote berechnet und ausgezahlt. Hierfür gibt es vorgefertigte Formulare, die im Internet frei zugänglich sind.
Das Bibermanagement macht Vorschläge und bietet Lösungsansätze bei der Schadensbekämpfung. Eine Entnahme von Bibern ist möglich, falls keine der vorgeschlagenen Lösungen möglich ist. Dies muss allerdings mit dem Obersten Naturschutzbeirat abgeklärt werden.