Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grüne: Jagd nicht erwähnt

Die designierte Ampel-Koalition hat heute ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Hier ein paar Auszüge.
Ampel-Koalition
Die Hauptakteure der zukünftigen Bundesregierung.

Der SPIEGEL hat heute den Koalitionsvertrag der designierten Ampel-Koalition veröffentlicht. Wir haben ihn nach jagdlich relevanten Themen durchsucht. Eine mögliche Jagdrechtsnovelle taucht in dem Papier ebenso wenig auf wie die Schlagworte „Schalenwild“, „Wildbestände“ oder „Blei“. Hier die Auszüge im Wortlaut bei denen wir fündig geworden sind:

Waffenrecht

„Die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzerinnen und -besitzer ist rechtstreu. Terroristen und Terroristen sowie Extremistinnen und Extremisten gilt es, konsequent zu entwaffnen. Wir evaluieren die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus. Zudem verbessern wir die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den Informationsfluss zwischen den Behörden. Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen.“

Wolf

„Unser Ziel ist es, das Zusammenleben von Weidetieren, Mensch und Wolf so gut zu gestalten, dass trotz noch steigender Wolfspopulation möglichst wenige Konflikte auftreten. Wir werden mit allen in diesen Fragen befassten Organisationen und Verbänden einen institutionalisierten Dialog „Weidetierhaltung und Wolf“ einrichten. Wir werden durch eine Überarbeitung der Monitoringstandards die Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe realitätsgetreu abbilden und wollen den Ländern europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglichen.“

Naturschutz

„Wir setzen uns im Rahmen der Konvention über Biologische Vielfalt (CBD) im Sinne der europäischen Biodiversitätsstrategie dafür ein, 30 Prozent Schutzgebiete zu erreichen und diese wirksam zu schützen. Für die nationale Umsetzung werden wir die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) mit Aktionsplänen, konkreten Zielen und Maßnahmen weiterentwickeln, verbindlich verankern und das wissenschaftliche Monitoring stärken.“
„Wir legen einen Aktionsplan Schutzgebiete auf, mit dem Ziel, ihr Management zu verbessern. Bundeseigene Flächen im Außenbereich haben für den Klimaschutz sowohl als potenzielle Standorte für Windkraft- und PV-Anlagen, als auch für die Biodiversität – wie z. B. Biotopverbund, Nationales Naturerbe, Wildnisgebiete, Gewässer- und Artenschutz – eine erhebliche Bedeutung und können die Entwicklung im ländlichen Raum unterstützen und einer nachhaltigen Nutzung zur Verfügung stehen. Hierfür geeignete Flächen werden künftig von der Privatisierung ausgenommen und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen, soweit sie sich noch nicht in deren Eigentum befinden.“
„Das europäische Naturschutzrecht setzen wir eins-zu-eins um. Für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen oberhalb von gesetzlichen Mindeststandards stärken wir den Vertragsnaturschutz deutlich und ermöglichen regionale Spielräume sowie flexible Lösungen wie den niederländischen Weg. Wir stärken den Naturschutz in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) und erhöhen die Mittel auch für die Vertragsnaturschutzprogramme der Länder.“
„Wir setzen uns für konsequenten Insektenschutz ein, werden den Einsatz von Pestiziden deutlich verringern und die Entwicklung von natur- und umweltverträglichen Alternativen fördern.“

Waldbewirtschaftung

„Durch einen gezielten Waldumbau müssen artenreiche und klimaresiliente Wälder mit überwiegend standortheimischen Baumarten geschaffen werden. Die Waldbewirtschaftung spielt dabei eine wichtige Rolle. Entsprechend dieser Ziele novellieren wir das Waldgesetz.“
„Wir stoppen den Einschlag in alten, naturnahen Buchenwäldern in öffentlichem Besitz. Die Wälder im Bundesbesitz sollen mittelfristig mindestens nach FSC- oder Naturland-Standards bewirtschaftet werden.“
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