Knoten in der Rehleber: Ist das Wildbret genusstauglich?

In der Leber eines Schmalrehs wurden mehrere weiß-gelbe Knoten gefunden. Die übrigen Organe waren unauffällig. Was hatte das Stück?
Reh im Unterholz
Knotenbildung in den Organen kann auf einen Parasitenbefall hinweisen.

Das erlegte Schmalreh befand sich in bestem Ernährungs- und Allgemeinzustand (aufgebrochen 19 kg) mit unauffälligem Verhalten vor der Erlegung. Erst beim Aufbrechen wurden die derben Knoten ohne Eiter in der Leber entdeckt. Übrige Organe, Lymphknoten und Milz waren nicht verändert oder vergrößert.

Nur die Leber des sonst unauffälligen Schmalrehs war von den weiß-gelben Knoten betroffen.
Nur die Leber des sonst unauffälligen Schmalrehs war von den weiß-gelben Knoten betroffen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind diese bindegewebsartigen Knoten Reaktionen auf einen Parasitenbefall (z. B. wandernde Leberegelstadien), möglicherweise waren sie anfänglich auch eitrig. Mit geringerer Wahrscheinlichkeit kämen Tumore in Frage. Eine histologische Untersuchung könnte eine genauere Diagnose liefern. Da sonst keine Auffälligkeiten zu beobachten waren, steht einem Eigenverzehr des Stückes nichts im Wege. Die Leber ist aber auf jeden Fall untauglich für den menschlichen Verzehr und zu entsorgen.

Die Knoten waren nicht eitergefüllt und glichen in der Konsistenz Bindegewebe.
Die Knoten waren nicht eitergefüllt und glichen in der Konsistenz Bindegewebe.

Bei der Direktvermarktung von Wildbret oder einer Lieferung des Stückes an den Wildhandel käme Folgendes zu tragen:

Bei der Untersuchung des erlegten Wildes hat die Kundige Person auf Auffälligkeiten im Sinne des Anhangs I, Abschnitt IV, Kapitel VIII der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 zu achten, die darauf hindeuten, dass das Wildbret gesundheitlich bedenklich sein könnte. Als eine dieser Auffälligkeiten ist angeführt: „Geschwülste oder Abszesse, wenn sie zahlreich oder verteilt in den Eingeweiden oder der Muskulatur vorkommen“.

Das trifft auf das vorliegende Stück in den untersuchungspflichtigen Organen zu. Soll es also in den Handel gebracht/ verkauft werden, muss eine Beurteilung durch einen amtlichen Tierarzt (Fleischuntersuchungstierarzt) erfolgen.

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