Das Wetter ist perfekt für einen spontanen Ansitz im Revier? Das Gewehr schnell auf die Rücksitzbank gelegt und los geht‘s. Aber halt! Darf man das überhaupt?
Wie darf man eine Waffe transportieren?
Laut § 13 Abs. 6 des Waffengesetzes dürfen Jäger auf dem direkten Weg zur oder von der Jagdausübung Jagdwaffen nicht schussbereit führen. Das heißt: Die Waffe darf nicht ge- oder unterladen sein. Sie muss in keinem verschlossenem Behältnis transportiert werden.
Befördert ein Jäger eine Waffe in seinem bedürfnisgebundenen Zweck aber nicht zur Jagdausübung, also z. B. zum Schießstand oder dem Büchsenmacher, darf das Gewehr nicht schussbereit sein und muss in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. So sagen es § 12 Abs. 3 Ziffer 2 WaffG sowie Anlage 1 Abschnitt 2 Ziffer 12 und 13 zum Waffengesetz.
Munition darf der Jäger in beiden Fällen nicht verschlossen, also bspw. in der äußeren Futteraltasche oder der Beintasche der Jagdhose mitführen.
Wann darf man Waffen transportieren?
Waffen dürfen innerhalb des bedürfnisgebundenen Zwecks oder im Zusammenhang damit transportiert werden (§ 12 Absatz 3 Ziffer 2 WaffG). Für Jäger bedeutet das bspw. zur Jagdausübung, zum Schießstand oder zum Büchsenmacher.
Wie viele Waffen darf ich transportieren?
Eine Obergrenze ist der Redaktion derzeit nicht bekannt. Hierzu halten Sie am besten Rücksprache mit ihrer Waffenbehörde.
Wann ist eine Waffe zugriffsbereit im Sinne des Waffengesetzes?
Im Sinne dieses Gesetzes ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird (Anlage 1 Abschnitt 2 Ziffer 13 zum Waffengesetz).
Welche Dokumente benötige ich zum Transportieren von Waffe und Munition?
Um Jagdwaffen transportieren zu dürfen, benötigt man als Jäger einen gültigen Jagdschein und ein gültiges Ausweisdokument wie den Personalausweis. Ist die Waffe bereits in meine Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen, muss ich auch diese mitführen. Ansonsten muss ich die Herkunft der Waffe über einen Leihschein, Waffenbegleitschein oder Kaufbeleg nachweisen können. Bei Reisen ins EU-Ausland benötigt man außerdem den Europäischen Feuerwaffenpass sowie eine Einladung bspw. zur Jagd oder für einen Wettkampf.