Die Rettung von Rehkitzen und anderem Jungwild ist eine wichtige Aufgabe, die in den vergangenen Jahren glücklicherweise immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Nicht nur Jagdausübungsberechtigte suchen ehrenamtlich stundenlang zu mähende Wiesen ab, auch Nichtjäger sind immer häufiger im Einsatz. Doch dies kann zu Problemen führen.
Tatbestand des Fangens ist erfüllt
Wie der Deutsche Jagdrechtstag in einer Stellungnahme aufführt, kann das unfachmännische aufsuchen und „retten“ nicht nur zu erheblichem Tierleid führen, sondern die „Retter“ setzen sich auch dem Risiko eines Strafverfahrens wegen Wilderei aus. Denn die Jungwildrettung darf immer nur mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten erfolgen, so der Deutsche Jagdrechttag.
Grund dafür ist, dass das Auffinden und kurzzeitige Festsetzen des gefangenen Wildes bereits den Tatbestand des Fangens i. S. v. § 1 Abs. IV BJagdGd erfüllt, das Motiv oder der Zweck seien dabei unerheblich. Auch die Bundesregierung vertrete diese Position.
Die Deutsche Wildtierrettung (DWR) weißt draraufhin, dass auf der Website vom DWR Ansprechpartner für Freiwillige zu finden sind. Auch kann man mit Geldspenden die Patenschaft für Rettungsteams übernehmen.
Jetzt noch Förderung beantragen
Jägervereinigungen oder Kreisjagdvereine, die auch Kitzrettung mit Drohnen betreiben wollen, können noch bis zum 30. Juni eine entsprechende Förderung beim BMEL beantragen. Die Förderquote beträgt 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe 4.000 Euro pro Drohne. Je Antragsteller werden in 2023 i.d.R. maximal zwei Drohnen gefördert.