Ab dem 1. März herrscht in vielen deutschen Bundesländern eine Leinenpflicht für Hunde. Durch diese Regelung will man in der Brut- und Setzzeit hilflose Jungtiere vor freilaufenden Hunden schützen. Dabei geht es nicht nur um das Wildern von bspw. Rehkitzen, sondern auch um das Zerstören von Gelegen sowie das zufällige Aufstöbern von Jungwild beziehungsweise brütenden Vögeln. Hundebesitzer, die diese Regelung missachten, begehen eine Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro belegt werden.
Bundesland | Leinenpflicht | Zeitraum | Hinweis |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | ja | 16. Februar bis 15. April | Die Untere Jagdbehörde kann für den Zeitraum der allgemeinen Schonzeit (16. Februar bis 15. April) und in Zeiten der Brut- und Aufzuchtszeit durch Allgemeinverfügung für bestimmte Gebiete anordnen, dass beim Betreten der Gebiete zum Zwecke der Erholung Hunde an der Leine zu führen sind. |
Bayern | nein | ||
Berlin | ja | ganzjährig | Ganzjährige Leinenpflicht in Waldflächen "die nicht dafür vom Eigentümer oder sonstigen Berechtigten freigegeben und an den Zugangswegen durch besondere Schilder als dafür freigegeben ausdrücklich gekennzeichnet sind" |
Brandenburg | ja | ganzjährig | Ganzjährige Leinenpflicht, Leine darf ein Höchstmaß von 2 Metern nicht überschreiten und muss reißfest sein |
Bremen | ja | 15. März bis 15. Juli | |
Hamburg | ja | ganzjährig | Ganzjährige Leinenpflicht, teilweise dürfen Hunde in Walderholungsgebieten und im Naturschutzgebiet Auenland Norderelbe nicht mitgeführt werden |
Hessen | ja | 1. März bis 30. Juni | beschränkt sich auf einige Kommunen |
Mecklenburg-Vorpommern | ja | ganzjährig | |
Niedersachsen | ja | 1. April bis 15. Juli | |
Nordrhein-Westfalen | nein | ggf. Sonderregelungen in den Gemeinden | |
Rheinland-Pfalz | nein | ggf. Sonderregelungen in den Gemeinden | |
Saarland | ja | 1. März bis 30. Juni | |
Sachsen | nein | ggf. Sonderregelungen in den Gemeinden | |
Sachsen-Anhalt | ja | 1. März bis 15. Juli | |
Schleswig-Holstein | ja | ganzjährig | Ganzjährige Leinenpflicht im Wald; vom 1. April bis 30. September gilt außerdem ein Hundeverbot an Stränden – davon ausgenommen sind ausgewiesene Hundestrände |
Thüringen | ja | ganzjährig | Ganzjährige Leinenpflicht im Wald |
Alle Angaben ohne Gewähr.