Brut- und Setzzeit: Hier müssen Hunde an der Leine bleiben

Ab dem 1. März herrscht in vielen Bundesländern bereits eine Leinenpflicht für Hunde. Junge Wildtiere sind sonst in Gefahr.
Ein Kitz liegt im Gras
Jungtiere sind Hunden oftmals hilflos ausgeliefert.

Ab dem 1. März herrscht in vielen deutschen Bundesländern eine Leinenpflicht für Hunde. Durch diese Regelung will man in der Brut- und Setzzeit hilflose Jungtiere vor freilaufenden Hunden schützen. Dabei geht es nicht nur um das Wildern von bspw. Rehkitzen, sondern auch um das Zerstören von Gelegen sowie das zufällige Aufstöbern von Jungwild beziehungsweise brütenden Vögeln. Hundebesitzer, die diese Regelung missachten, begehen eine Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Bundesland Leinenpflicht Zeitraum Hinweis
Baden-Württemberg ja 16. Februar bis 15. April Die Untere Jagdbehörde kann für den Zeitraum der allgemeinen Schonzeit (16. Februar bis 15. April) und in Zeiten der Brut- und Aufzuchtszeit durch Allgemeinverfügung für bestimmte Gebiete anordnen, dass beim Betreten der Gebiete zum Zwecke der Erholung Hunde an der Leine zu führen sind.
Bayern nein    
Berlin ja ganzjährig Ganzjährige Leinenpflicht in Waldflächen "die nicht dafür vom Eigentümer oder sonstigen Berechtigten freigegeben und an den Zugangswegen durch besondere Schilder als dafür freigegeben ausdrücklich gekennzeichnet sind"
Brandenburg ja ganzjährig Ganzjährige Leinenpflicht, Leine darf ein Höchstmaß von 2 Metern nicht überschreiten und muss reißfest sein
Bremen ja 15. März bis 15. Juli  
Hamburg ja ganzjährig Ganzjährige Leinenpflicht, teilweise dürfen Hunde in Walderholungsgebieten und im Naturschutzgebiet Auenland Norderelbe nicht mitgeführt werden
Hessen ja 1. März bis 30. Juni beschränkt sich auf einige Kommunen
Mecklenburg-Vorpommern ja ganzjährig  
Niedersachsen ja 1. April bis 15. Juli  
Nordrhein-Westfalen nein   ggf. Sonderregelungen in den Gemeinden
Rheinland-Pfalz nein   ggf. Sonderregelungen in den Gemeinden
Saarland ja 1. März bis 30. Juni  
Sachsen nein   ggf. Sonderregelungen in den Gemeinden
Sachsen-Anhalt ja 1. März bis 15. Juli  
Schleswig-Holstein ja ganzjährig Ganzjährige Leinenpflicht im Wald; vom 1. April bis 30. September gilt außerdem ein Hundeverbot an Stränden – davon ausgenommen sind ausgewiesene Hundestrände
Thüringen ja ganzjährig Ganzjährige Leinenpflicht im Wald

 Alle Angaben ohne Gewähr.

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