Gericht kippt Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Fischottern

In der Oberpfalz war mit Ausnahmegenehmigung das Fangen und Töten von Fischottern erlaubt. Dies hat ein Gericht nun unterbunden.
Fischotter-frisst-Fisch
Die Ausnahmegenehmigungen für die Entnahme von Fischottern wurden gekippt.

Im März 2020 hatte die Regierung der Oberpfalz (Bayern) für drei Teichanlagen jeweils eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von bis zu zwei männlichen Fischottern erlassen. Dem jeweiligen Jäger war es dadurch ermöglicht worden, Fischotter mit einer Lebendfalle zu fangen und anschließend zu töten. Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. sowie die Aktion Fischotterschutz e.V. hatten gegen die Ausnahmegenehmigung geklagt.

Maßnahmen nicht geeignet, um fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg hat den Klagen nun stattgegeben. Der Vorsitzende der 4. Kammer, Dr. Andreas Fischer, begründete die Gerichtsentscheidungen damit, dass in die genehmigten Fallen auch weibliche Fischotter und Jungtiere gelangen würden und damit auch der Verbotstatbestand des Fangens weiblicher Tiere und von Jungtieren betroffen sei. Zudem seien die Maßnahmen nicht geeignet, fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden, „da in relativ kurzer Zeit ein gebietsfremder Fischotter den Platz eines entnommenen Tieres wiederbesetzen werde.“ Außerdem sei durch die Regierung der Oberpfalz keine Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt worden.

Der Landesfischereiverband Bayern e.V. sieht durch die Entscheidung die jahrhundertealte Teichwirtschaft in Gefahr. „Leider bestätigt diese Gerichtsentscheidung einmal mehr, dass Fische als schützenswerte Tiere wesentlich schlechter wahrgenommen werden als Säugetiere und Prädatoren wie der Fischotter“, sagt Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Der Schutzstatus des früher nahezu ausgestorbenen Otters sei angesichts der wieder gesicherten Fischotter-Population längst nicht mehr gerechtfertigt. Der Gerichtsentscheid würde insbesondere die traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Bayern gefährden, die erst kürzlich von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt wurde.
Weitere Funktionen
Kommentieren Sie