Fahren mit dem Anhänger – für den einen Jäger eine praktische Sache. Kirrmaterial, Werkzeug und Ausrüstung auf die Ladefläche und ab ins Revier. Für den anderen Jäger der blanke Horror. Ladungssicherung, Führerscheinklassen und dann noch das Rangieren. Darauf müssen Sie achten, wenn es mit dem Hänger ins Jagdrevier geht.
Ausschlaggebend sind laut der Polizei vor allem zwei Aspekte der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Paragraf 3, der die Geschwindigkeit betrifft und der Paragraf 22, der sich mit der Ladung auseinandersetzt. Die Ladung muss so verstaut sein, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder Ausweichbewegung nicht verrutscht, herunter- oder umfällt. Das kann beim Transport von Material zum Hochsitzbau – beispielsweise von Holmen – manchmal etwas herausfordernd werden, ist aber mit Spanngurten oder Netzen stemmbar. Wer Probleme beim Verwenden von Spanngurten hat, der findet auf Videoplattformen einige Anleitungen. Und: Wenn die Ladung übersteht, ist das auch kein Problem. Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 Meter hinausragen. Wenn der Weg ins Revier maximal 100 Kilometer misst, sind sogar drei Meter erlaubt. Allerdings: Wenn das Ende der Ladung mehr als einen Meter über die Rückstrahler nach hinten hinausragt, muss es beispielsweise mit einem 30 auf 30 Zentimeter großen Fähnchen markiert sein. Wie wichtig die Ladungssicherung ist, zeigen Versuche des ADAC. Schon bei kleinen, leichten und ungebremsten Anhängern kann die Überladung beziehungsweise falsche Beladung schlimme Folgen haben. Im schlimmsten Fall gerät das Gespann ins unkontrollierbare Schleudern und stürzt um.
Anhänger falsch beladen: So greift die Polizei durch
Außerdem winken bei falscher Beladung Bußgelder oder Verwarnungen. Letztlich richten sich selbige laut Polizei nach der „Schwere“ des Verstoßes. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht hier Regelsätze von 10 bis 100 Euro vor. Weiterhin kann die Polizei auch die Weiterfahrt des Gespanns unterbinden, wenn die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigt ist. Schwere Lasten sollten deshalb über der Achse des Anhängers lagern – nicht zu weit vorn und nicht zu weit hinten. Dadurch lässt sich eine optimale Straßenlage erzielen, die sich auch positiv beim Bremsen bemerkbar macht. Weiterhin sollte die im Fahrzeugschein eingetragene zulässige Stützlast – also das Gewicht, mit dem die Deichsel des Anhängers auf den Kugelkopf der Anhängerkupplung am Revierauto drückt – berücksichtigt werden. Beim Blick auf die Geschwindigkeit verweist die Polizei auf einen Grundsatz des Paragrafen 3 der StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.“ Klare Ansage also.
Wichtige Kenngrößen beim Anhängerbetrieb
- Zulässige Gesamtmasse: Dabei handelt es sich um die Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination.
- Stützlast: Der Wert gibt an, wie viel Last auf eine Anhängerkupplung drücken darf.
- Anhängelast: Der Parameter steht für die maximale Masse, die ein Auto ziehen darf.
Wie schnell darf man mit dem Anhänger fahren?
Aber es gibt ja noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Beim Betrieb mit Anhänger richtet sich diese letztlich nach der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns. Grundsätzlich liegt diese laut der Polizei außerhalb geschlossener Ortschaften bei maximal 60 oder 80 km/h – je nach Zulassung und zulässiger Gesamtmasse. Möglich ist auch die 100-km/h-Plakette zu beantragen. Hierfür bedarf es jedoch eines Gutachtens – etwa vom TÜV oder einer anderen Prüfinstitution.
Fahren mit Anhänger: Welchen Führerschein braucht es?
Bei den Bauformen gibt es eine gewaltige Vielfalt, darunter etwa Deichselanhänger, Starrdeichselanhänger und die Zentralachsanhänger. Vincenzo Lucà, Pressesprecher vom TÜV Süd, sagt: „Auf diesen Fahrzeugarten kann dann eine Vielzahl an Aufbauten ‚aufgebaut‘ werden, wodurch sich die unterschiedlichsten Konstellationen ergeben können.“ Heißt: Der Anhänger lässt sich komplett auf die eigenen Bedürfnisse abstimmen. Die eigenen Vorstellungen sollten jedoch vorab mit rechtlichen Rahmenbedingungen abgeglichen sein. Denn: Je nach Gewicht bedarf es laut ADAC eines anderen Führerscheins. Mit dem Führerschein der B-Klasse darf das Revierfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse (ZGM) von maximal 3,5 Tonnen haben. Der Anhänger darf eine ZGM von maximal 750 Kilogramm aufweisen. Bei Anhängern über 750 Kilogramm darf die ZGM der Kombination 3,5 Tonnen nicht übersteigen.
Anhänger kaufen: Darauf sollten Sie achten!
Aber mit dem richtigen Führerschein allein sind noch nicht alle Fallstricke aus dem Weg geräumt. Beim Kauf eines Anhängers, sollte der Waidmann ebenfalls seine Augen offen haben. Beispielsweise benötigen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 Kilogramm laut TÜV Süd keine eigene Betriebsbremsanlage. Steht der Kauf eines Gebrauchten an, heißt es doppelt wachsam sein. „Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass ein gültiger Betriebserlaubnisnachweis vorhanden ist“, sagt Lucà. Heißt: Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Der Anhänger sollte dem beschriebenen Zustand entsprechen. „Aus technischer Sicht muss die vorhandene lichttechnische Einrichtung vollumfänglich funktionsfähig sein, was noch relativ einfach durch einen Laien geprüft werden kann.“ Schwieriger hingegen wird es bei der Betriebs- und Feststellbremsanlage. „Hier sollte man lieber einen Fachmann drüberschauen lassen, denn mehr als ,bremst‘ oder ‚bremst nicht‘ kann man ohne weitere Hilfsmittel nicht wirklich feststellen.“ Darüber hinaus gibt es aber in diesem Punkt zahlreiche weitere Prüfpunkte, die beispielsweise im Rahmen einer Hauptuntersuchung geprüft werden würden. Aber: Es gibt noch weitere Aspekte, die auch Laien erkennen können. „Ein gutes Indiz für einen gut gepflegten Anhänger ist es, wenn kein Wartungsstau am Fahrzeug zu erkennen ist.“ Der Blick sollte dabei auf poröse Reifen oder eine nicht gewartete Auflaufeinrichtung, Korrosion am Rahmen und Aufbau fallen. Auch Schäden an der Ladefläche sind für Laien deutlich zu erkennen.
Fahren mit Anhänger: So rangieren Sie richtig
Aufpassen sollten insbesondere Anhänger-Novizen, wenn es das erste Mal mit dem Gespann ins Revier geht. Häufig sind die Wege dort etwas beengt, was zur Folge hat, dass rückwärts rangiert werden muss. Dafür ist es wichtig, dass der Fahrer den Überblick hat. Um das zu gewährleisten, sollten Innen- und Außenspiegel so eingestellt sein, dass der Anhänger gut zu sehen ist. Beim Rangieren gilt weiterhin die Devise, dass weniger manchmal mehr ist – das gilt insbesondere beim Einschlagen des Lenkrades. Insbesondere kleine Anhänger reagieren stark auf heftige Lenkbewegungen. Bäume, Hecken und Gräben können ebenfalls Hindernisse darstellen. Ist man sich mit dem Abstand unsicher, sollte ausgestiegen werden. Das hilft dabei, Klarheit darüber zu erlangen, wie viel Platz zum Rangieren noch da ist. Eine zweite Person als Einweiser erleichtert das Rangieren ungemein. Diese ist übrigens sogar Pflicht – vorausgesetzt man rangiert im öffentlichen Straßenraum. Nur logisch, dass dort auch die Warnblinkanlage an sein sollte. Aber keine Panik: Wer bei Anhängern noch komplett unerfahren ist, der kann bei diversen Verbänden ein Training buchen, um Fahren und Rangieren von der Pike auf zu lernen.