Hochsitze ausschneiden – Revierarbeiten zum neuen Jagdjahr

Das neue Jagdjahr naht und die Vegetation beginnt an allen Ecken zu sprießen. Was gibt es nun im Revier zu tun?
Bei der Sicherheitsüberprüfung der Hochsitze sollte auch gleich das Schussfeld freigeschnitten werden.
Bei der Sicherheitsüberprüfung der Hochsitze sollte auch gleich das Schussfeld freigeschnitten werden.

Dunkel und regnerisch ist es, als ich meine Kanzel für den ersten Morgenansitz im neuen Jagdjahr beziehe. Doch schon im Halbdunkel wird meine anfängliche Euphorie etwas getrübt. Ein tiefhängender Ast versperrt mir nahezu vollständig die Sicht aus dem linken Kanzelfenster. Auch beim Blick aus der vorderen Luke sind mit zunehmendem Licht immer mehr junge Triebe zu erkennen, die von unten ins „Bild“ gewachsen sind und so eine sichere Schussabgabe mit freier Flugbahn verhindern. Zu groß wäre die Gefahr, dass das Geschoss an einem der Zweige abgelenkt wird oder zerspritzt und dadurch sein Ziel entweder komplett verfehlt oder im schlimmsten Fall das Stück Wild nur verletzt, statt es tödlich zu treffen.

Kontrolle ist besser

Im Zuge des Freischneidens macht es Sinn, die Reviereinrichtungen zu kontrollieren und bei Bedarf zu reparieren.

Arbeitseinsatz notwendig

So bleibt nur das rechte Fenster, das ausreichend Seh- und Schussfeld bietet. Und tatsächlich habe ich Glück, als ein Schmalreh quasi direkt hinter der Kanzel auftaucht und sich dazu entschließt, rechts statt links an dieser vorbeizuziehen. Mit sauberer Kugel gelingt es mir schließlich, das Stück zu strecken. Um beim nächsten Ansitz aber nicht wieder auf nur ein Fenster beschränkt zu sein, muss der Sitz unbedingt freigeschnitten werden. Um das möglichst effektiv zu gestalten, gilt es einiges zu beachten:

  • Bevor eine Ansitzeinrichtung freigeschnitten wird, sollte man sich Gedanken machen, ob sie noch am richtigen Standort steht. Mitunter steht der Sitz 50 m weiter deutlich besser. Folglich sollte erst der Sitz umgestellt und anschließend freigeschnitten werden. Ebenfalls zu prüfen ist, ob die Reviereinrichtung ggf. aus Gründen der Funktionalität oder des Zustandes ausgetauscht werden muss. Ist der neue Hochsitz beispielsweise höher als der alte, ergibt sich ein völlig neues Bild.
  • Beim Freischneiden von Reviereinrichtungen sollte man mindestens zu zweit sein. Dies erleichtert die Arbeit deutlich, denn so kann einer vom Sitz aus den anderen zielgerichtet einweisen, welche Äste und Bäume noch weg müssen. Außerdem ist so die Rettungskette gewährleistet, falls etwas passiert.
  • Bei Ständen, die auch für Drückjagden verwendet werden, muss bedacht werden, dass dabei häufig stehend freihändig geschossen wird. Folglich muss beim Freischneiden die sitzende sowie die stehende Perspektive bedacht werden. Häufig entdeckt man dabei nämlich noch das ein oder andere störende Ästchen.
  • Die Witterung hat erheblichen Einfluss auf die Effektivität der Maßnahme. Denn das Blickfeld aus dem Kanzelfenster kann sich je nach Wetterlage deutlich unterscheiden. Um beim Ansitz nicht von tiefhängenden Ästen überrascht zu werden, sollte man daher nach Möglichkeit nicht bei strahlendem Sonnenschein freischneiden, sondern bei Regenwetter bzw. Schneelage. Dann hängen die Äste mitunter deutlich tiefer.
  • Um sich mehrfaches Ausschneiden eines Sitzes innerhalb kurzer Zeit zu ersparen, spielt der richtige Zeitpunkt eine große Rolle. Schneiden wir die Zweige zu früh vor der Vegetationszeit zurück, droht die Gefahr, dass uns der Ansitz durch Seitentriebe bis ins Frühjahr wieder teilweise zuwächst. Außerdem sollte Laubholz besser im belaubten Zustand zurückgeschnitten werden, um auch kleinere Ästchen zu erkennen, die ggf. stören.
  • Bevor man einen Hochsitz ausschneidet und dafür ggf. sogar Bäume fällen will, sollte man dies mit dem zuständigen Waldeigentümer oder Förster absprechen – das gilt natürlich nicht für drei Fichtenzweige, die man mit der Astschere abzwicken will. Da den Bewirtschaftern in der Regel ebenfalls daran gelegen ist, dass die Reviereinrichtungen effektiv genutzt werden können, sollte dies kein Problem sein. Zum Teil sind sie sogar dazu bereit, die Maßnahme bspw. durch die Fällung einzelner Bäume, einen Lichtraumprofilschnitt entlang von Wegen oder den Einsatz eines Forstmulchers zu unterstützen. Bei der Absprache sollte unbedingt auf die Intensität des Eingriffs eingegangen werden. Wer anfängt rücksichtslos Bäume umzusägen oder Verjüngungsflächen „abzurasieren“, darf sich im Zweifelsfall über eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und eine Schadensersatzforderung nicht wundern.
  • Ist im Umfeld des freizuschneidenden Sitzes ein Holzeinschlag geplant, sollte man diesen in der Regel erst abwarten. Zum einen erspart es einem viel unnötige Arbeit und zum anderen werden dabei insbesondere im Laubholz Äste stehender Bäume regelmäßig so abgeknickt, dass sie ins Schussfeld hängen und abgesägt werden müssen.
  • Auf das unfachmännische Asten oder gar Umsägen von Zukunftsbäumen (je nach Waldbewirtschafter unterschiedlich gekennzeichnet) sollte man in der Regel verzichten, um deren Qualität und damit deren Wert nicht zu beeinträchtigen. Auch hier ist die Absprache mit dem Förster sinnvoll. Von Habitatbäumen oder Habitatbaumgruppen sollte man gänzlich die Finger lassen, wenn es ums Freischneiden geht. Auch bei Brutbäumen oder seltenen Baum- und Straucharten muss Zurückhaltung selbstverständlich sein, sonst droht ggf. sogar eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz.
  • Um bei der Astung die Bäume nicht unnötig und vor allem nachhaltig zu beschädigen, wird diese im Optimalfall mit einer scharfen Säge möglichst nah am Stamm durchgeführt. Die Rinde des Stamms sollte dabei nicht aufgerissen werden. Durch die stammnahe Astung hat der Baum die besten Chancen, die Wunde schnell zu überwallen und sich so beispielsweise vor Pilzbefall zu schützen.
  • Wer Sitze an Hecken, Knicks und anderen Feldgehölzen freischneiden möchte, muss beachten, dass der Pflegeschnitt oder das Auf-den-Stock-setzen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar erlaubt ist. Dies muss natürlich mit dem Eigentümer abgesprochen sein. Von März bis September sind kleinere Form- und Pflegeschnitte weiterhin zulässig.
  • Geeignete Werkzeuge zum Freischneiden sind Astscheren, Heppen, Räumäxte sowie Hand- und Motorsägen. Für das Asten eignen sich Stangensägen und Hochentaster. Ggf. kann auch ein Freischneider sinnvoll sein. Grundsätzlich sollte die entsprechende Persönlicheschutzausrüstung getragen werden.
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