Kleinanzeigen und Gebrauchtkauf: Darauf sollten Sie achten!

Ob Jagdhose oder Waffe, beim Gebrauchtkauf sollte man wachsam sein - insbesondere, wenn der Deal online stattfindet. Wir haben mit Experten über die Thematik gesprochen.
Beim Gebrauchtkauf einer Waffe im Internet gibt es einige Fallstricke.
Beim Gebrauchtkauf einer Waffe im Internet gibt es einige Fallstricke.

Ein verlockendes Angebot: eine fast neue Waffe, weit unter dem üblichen Preisniveau. Da heißt es zuschlagen. Aber aufgepasst, denn beim Gebrauchtkauf gibt es einiges zu berücksichtigen. Denn egal, wie verlockend das Inserat auch sein mag, Wachsamkeit ist angebracht.

Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern sagt: „Am besten ist es, mit dem Verkäufer zu telefonieren, um sich einen Eindruck zu verschaffen, ob hier ein Fake vorliegt oder nicht.“ Hilfreich sei auch der genaue Blick auf die Bilder. Stutzig werden sollte der potenzielle Käufer insbesondere bei extrem günstigen Preisen.

Wer verkauft eigentlich?

Wichtig ist auch die Frage, ob der Interessent es mit einem Privatier oder Unternehmer zu tun hat. Denn je nach Fall gelten andere Grundsätze. Stichwort ist hier beispielsweise die Garantie. Diese ist freiwillig und muss vom Verkäufer nicht abgegeben werden. Gewährleistung dagegen ist eine gesetzlich festgelegte Sache. Ein Händler kann diese bei gebrauchten Gegenständen von 24 auf 12 Monate verkürzen.

Die Sache mit dem Widerufsrecht

Anders sieht es beim Privatier aus: Er hat die Möglichkeit, die Gewährleistung komplett auszuschließen. Das muss allerdings vor Zustandekommen des Kaufvertrages geschehen. Unterschiedlich werden auch die Rücktrittsfristen gehandhabt. Widerrufen des Vertrags ist nur möglich, wenn bei einem Unternehmer gekauft wird. Ob neu oder gebraucht ist dabei egal. „Bei einem Kauf zwischen zwei Verbrauchen gibt es kein Widerrufsrecht“, teilt Bueb mit. Und: Beim Gebrauchtkauf gibt es rechtlich keinen Unterschied, ob es sich um Hosen oder Jacken – oder eben Waffen handelt. In den meisten Fragen um den Gebrauchtkauf greift normales Zivilrecht, teilt der DJV mit.

Gebrauchtkauf - darauf sollten Sie achten

  • Ist die Verkaufsplattform seriös?
  • Handelt es sich beim Verkäufer um einen Privater oder einen Händler?
  • Passt der Artikel in seiner Wertigkeit zur Laufzeit?
  • Lässt sich der Verkäufer kontaktieren?
  • Versendet der Verkäufer weitere Bilder?
  • Ist das Inserat transparent?
  • Verhält sich der Verkäufer seriös?

Was, wenn der Käufer nicht zahlt?

Aber auch wenn es bereits zum Kauf gekommen ist, gibt es noch Fallstricke beim Gebrauchtkauf über Online-Portale oder die sozialen Medien. Beispielsweise, wenn der Käufer nicht zahlt. „Ist die Ware noch nicht versandt, sollte sie zurückbehalten werden“, teilt Bueb mit. Ist sie versandt, und der Verkauf erfolgte nicht über eine Verkaufsplattform, bleibe nur noch der Weg zum Anwalt.

Wie versende ich meine Ware?

Offen sollten die Augen auch bei der Versand-Thematik sein. Artikel müssen entsprechend gut verpackt sein. Denn: Je nachdem, ob Pulver, eine Waffe, eine Hose oder Hülsen verkauft wurden, heißt es aufgepasst. Während bei Hose oder Hülse normaler Versand reicht, gelten für Pulver oder Waffen andere Voraussetzungen. Der DJV rät: „Es empfiehlt sich ein Versandunternehmen, dass eine gewisse Expertise im Transport von Waffen hat.“

Die Ware ist beschädigt - und jetzt?

Mit der Aufgabe des Pakets sind jedoch nicht alle Hürden aus dem Weg geräumt. Denn: Was passiert, wenn die Ware beschädigt beim Käufer ankommt? „Hier sollte der Käufer sofort Bilder machen und den Verkäufer kontaktieren. Nachdem hier nicht neu nachgeliefert werden kann, besteht gegebenenfalls ein Minderungsrecht“, teilt Bueb mit. Allerdings besteht für einen Privatverkäufer die Option, die Haftung auszuschließen. Die Folge daraus: Der Käufer muss nachweisen, dass die Ware beschädigt wurde.

Mängel und deren Angabe

Hier kommt auch der Verkäufer ins Spiel – er muss die Ware beim Verkauf genau und eindeutig beschreiben. Heißt: auch etwaige Mängel angeben. Waren keine Mängel aufgelistet, kann beim Kauf über einen Unternehmer eine Minderung geltend gemacht werden. Kauft ein Privatmann von einem Privatmann ist die Lage dagegen anders geartet. Geht die Ware beispielsweise einige Tage nach Erhalt kaputt, kann der Käufer keinen Regress einfordern.

Blick in die Praxis

Eine Plattform, die sich Sicherheit beim Kauf auf die Fahnen geschrieben hat, ist „Auctronia“. Seit gut sieben Jahren hat die Plattform zahlreiche Auktionen und Sofortkäufe hinter sich gebracht. „Wir setzen auf Sicherheit und sind in dem Feld auf einem guten Stand. Als Teil der Otto-Group haben wir dabei ein solides Wissen und einen großen Erfahrungsschatz“, teilt ein Mitarbeiter von Frankonia, wo die Plattform angegliedert ist, mit. „Internetbetrug wird immer professioneller. Deshalb fließt bei uns die meiste Energie in das Handlungsfeld Sicherheit.“

Mehrere Säulen schaffen Sicherheit

Dafür hat der Konzern eine Strategie, die auf mehreren Säulen fußt. Darunter beispielsweise eine Hürde für Verkäufer. Seit kurzem müssen Verkäufer sich mit einem Bild ihres Personalausweises und einem Bild des Gesichts authentifizieren. Dabei werden biometrische Daten miteinander abgeglichen. „In einem rein digitalen Prozess wird kontrolliert, ob die Daten übereinstimmen. Lebt der Mensch vor der Kamera, oder ist er nur ein Bild?“, erklärt der Mitarbeiter.

Mail mit potenziellen Fallstricken

Kommt es zu einem Kauf, wird eine laufend aktualisierte Mail an den Käufer verschickt, in der Hinweise und Tipps enthalten sind, worauf etwa bei der Bezahlung zu achten ist. Außerdem wird auf weitere Fallstricke wie etwa aktuelle Betrugsmaschen aufmerksam gemacht. Zum Tragen kommt außerdem das Meldesystem. Darüber kann bereits bei Verdacht eine Auktion gemeldet werden. „Die Nutzer sind sehr feinfühlig. Im Zweifelsfall sperren wir die Auktion.“

Die internen Warnungen

Eine weitere Säule sind interne Regularien. Hier gibt es verschiedene Warnfahnen. Diese hält das Unternehmen geheim, um potenziellen Betrügern keine Chance zu bieten. Einen kleinen Einblick gibt die Firma der PIRSCH dann aber doch: Die Angebotsdauer. Wachsam sein, heißt es bei Auktionen im Hochpreis-Sortiment mit geringem Startpreis und kurzen Laufzeiten. „Jeder normale Verkäufer hat eigentlich das Interesse, dass sein Artikel von möglichst vielen Nutzern gesehen wird“, sagt er. „Es gibt noch weitere Signale. Wenn uns da etwas auffällt, wird das von einem Mitarbeiter ausgewertet. Wir sperren lieber im Zweifelsfall einmal zu viel. Das sorgt zwar Verkäuferseitig eventuell für Unmut, aber wir agieren aus Sicht des Käufers, dem wir ein positives Einkaufserlebnis bieten wollen.“

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